Gericht Einbrecher ziehen vor Bundesgerichtshof
Krefeld · Beide Männer waren in Krefeld zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Im Juni des vergangenen Jahres hatte die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld vier Männer wegen mehrerer Einbrüche, die sie als Teil einer Einbrecherbande begannen hatten, zu Gefängnisstrafen von viereinhalb sowie drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Dagegen sind zwei in Revision vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen. Allerdings ist das nur für den 41-jährigen Angeklagten mit der höheren Freiheitsstrafe mit einem kleinen Erfolg ausgegangen. Die Verurteilung seines Mittäters sei rechtsfehlerfrei gewesen.
Besonders schwer wog bei der damaligen Verurteilung, dass die Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts in einigen Fällen in Privatwohnungen eingestiegen sind. Zum Beispiel in der Nacht des 16. September 2018 in Verberg: Da drangen mehrere Täter in ein Einfamilienhaus ein. Die Täter entwendeten Schmuck und Silberbesteck im Wert von rund 22 000 Euro. Direkt im Anschluss wurde ein benachbartes Haus in Angriff genommen.
Bis November 2018 ist die Bande zudem in Firmengebäude in Mönchengladbach, Kaarst und Kamp-Lintfort eingedrungen, in denen neben Wertgegenständen auch Kraftstoff aus Fahrzeugen entwendet wurde. Der Bundesgerichtshof hatte nur im Hinblick auf zwei rechtliche Aspekte Nachbesserungsbedarf am Krefelder Urteil. So sei ein Einbruch in ein Küchenstudio womöglich nicht als Bandentat, die schwerer zu bestrafen ist, einzustufen gewesen, sondern nur als „normaler“ Einbruch.
Außerdem ging es darum, ob einige Taten jeweils tatmehrheitlich, also jeweils als eine Tat zu werten seien, oder tatmehrheitlich begangen wurden. Da die Bundesrichter dies in zwei Fällen anders sahen als das Gericht in Krefeld, wurde das Urteil in Teilen abgeändert und zur neuen Entscheidung zurück in die Seidenkammer verwiesen. Die restliche Revision wurde vom BGH allerdings als unbegründet verworfen.
Diesmal hatte statt der zweiten die erste Große Strafkammer zu entscheiden. Die milderte das Urteil gegen den 41-jährigen Angeklagten allerdings nur um zwei Monate ab. Er muss trotzdem für vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Da es nur um Randaspekte ging, war mit einer größeren Änderung des Schuldspruchs nicht zu rechnen.