Gericht Gefängnisstrafe für Scherzanrufe - 48-jährige Krefelderin hatte Langeweile

Krefeld · Eine 48-Jährige hatte Langweile und blockierte den Notruf. Gleich dreimal soll sie an unterschiedlichen Tagen bei der Polizei angerufen haben. Am Montag stand sie vor Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Regelmäßig werden Notrufleitungen nicht für ihren eigentlichen Zweck benutzt, sondern für telefonischen Unfug missbraucht. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass Menschen die wirklich Hilfe benötigen, diese nicht oder erst verspätet erhalten. Darum stehen solche „Scherzanrufe“, die nicht selten dazu führen, dass Rettungskräfte für Minuten oder Stunden unnötig gebunden werden, unter Strafe.

Am Montag stand eine 48-Jährige wegen des Missbrauchs von Notrufen vor Gericht. Gleich dreimal soll sie an unterschiedlichen Tagen bei der Polizei angerufen haben – laut Staatsanwaltschaft aus Langeweile. In einem Fall soll sie behauptet haben, dass sie sich mit einer Pistole umbringen wolle. Pflichtgemäß ist die Polizei sodann auch mit einem Streifenwagen zur Wohnung der Frau an der Seidenstraße ausgerückt. Dort trafen die Beamten allerdings nicht auf jemanden, der Selbsttötungsabsicht hatte, sondern nur die gelangweilte Angeklagte.

Diese Anrufe haben der Frau, die erheblich vorbestraft ist und unter einer laufenden Bewährung steht, nun eine Gefängnisstrafe eingebracht. Sie muss für vier Monate hinter Gitter. Die Verteidigung hatte eine Geldstrafe beantragt. Sie überlegt nun, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, es ist daher noch nicht rechtskräftig.