Mobilität Längere Grünphasen für Fußgänger nicht gewünscht

Krefeld · Anders als die Hauptstadt Berlin hält Krefeld in Sachen Fußverkehr an Richtlinien aus den 1960er und 70er Jahren fest.

 Paradebeispiel für lange Wartezeiten ist die Überquerung des Ostwalls in Höhe Rheinstraße. Handgestoppte 3:10 Minuten vergehen, bis dies von einer Straßenseite zur anderen gelingt.

Paradebeispiel für lange Wartezeiten ist die Überquerung des Ostwalls in Höhe Rheinstraße. Handgestoppte 3:10 Minuten vergehen, bis dies von einer Straßenseite zur anderen gelingt.

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Die Hauptstadt geht voran: In Berlin ist Anfang des Jahres vom Senat ein neuer Abschnitt im Mobilitätsgesetz beschlossen worden, der das Gehen in der Millionenmetropole attraktiver und sicherer machen soll. Zur „Förderung des umweltfreundlichen, klimaschonenden und gesundheitsfördernden Fußverkehrs“ gehören unter anderem längere Grünphasen an Fußgängerampeln. An breiten Straßen sollen diese so lang werden, dass das Warten auf der Mittelinsel entfällt. Krefeld ist davon weit entfernt: Erst im März war im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Verlängerung der Grünphasen abgelehnt worden.

„Geht man bei Grünbeginn los, erreicht man in Krefeld fast immer das Ende einer Fußgängerfurt“, hieß es in einer Stellungnahme des Kommunalbetriebs Krefeld zu dem Antrag der Grünen. Der KBK empfahl die Ablehnung dieses Antrags, die Verwaltung und der Ausschuss schlossen sich dem an.

Karin Mast von der BUND-Kreisgruppe hatte gegenüber unserer Zeitung vor Wochen von anderen Erfahrungen berichtet. Beim Queren der Untergath in Richtung Haus Korff sei die Ampelschaltung für Fußgänger so, „dass man nur mit schnellen Schritten rüber kommt, wobei die Ampel trotzdem kurz vorher schon auf Rot umsprang“. Eine Frau mit Rollator habe es kaum geschafft und hätte eigentlich auf dem verkehrsumtosten Mittelstreifen stehen bleiben müssen.

Die WZ hat an einigen Ampeln in der Innenstadt den Test gemacht. Paradebeispiel für lange Wartezeiten ist die Überquerung des Ostwalls in Höhe Rheinstraße. Handgestoppte 3:10 Minuten vergehen, bis dies von einer Straßenseite zur anderen gelingt. Denn selbst wer zügig geht, schafft es kaum, die Straße ohne zweite Wartezeit auf der Mittelinsel zu überqueren. Was wiederum dazu führt, dass viele Passanten den zweiten Teil der Fahrbahn bei Rot in Angriff nehmen. Die Stadt kennt dieses Problem schon lange, ändert daran aber nichts. Schon 2016 erklärte sie: „Der Ostwall ist sehr breit, so dass es nirgendwo möglich ist, ihn in einer Grünphase komplett zu überqueren.“

Auch das Überqueren der St.-Anton-Straße ist nicht unproblematisch. In Höhe des Rathauses benötigt der rasch gehende WZ-Reporter dafür elf Sekunden – nach zehn springt die Ampel aber schon wieder auf Rot. Ähnlich sieht die Zeitspanne in Höhe Friedrichstraße aus. Hier entsteht von einer Grünphase zur nächsten eine Wartezeit von 1:10 Minuten. Wer dann weiter in Richtung Seidenweberhaus geht, erlebt eine Überraschung: Satte 50 Grün-Sekunden bleiben, um die Königstraße zu überqueren.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat nach wie vor wenig Verständnis für die Argumentation des Kommunalbetriebs. „Die Geschwindigkeitswerte der Richtlinien für Lichtsignalanlagen, die Grundlage für die Signalprogramme der Krefelder Ampeln, aus dem Jahr 1977 sind veraltet. Auch die jetzigen Umlaufzeiten gelten unverändert seit den 1960er Jahren“, argumentiert Ratsfrau Ana Sanz. Ihre Fraktion hatte vorgeschlagen, die Ampelphasen für Fußgänger für eine Geschwindigkeit von 0,8 Metern in der Sekunde auszulegen – derzeit sind es 1,2 Meter.

Der KBK hielt die Änderung nicht für vertretbar. Die Grüne Welle für Pkw diene dazu, „die Umwelt möglichst wenig durch Lärm und Schadstoffe zu beeinträchtigen, den Kraftstoffverbrauch zu senken und den Fahrkomfort zu verbessern“. Deshalb gebe es unter anderem an der Untergath sowie auf dem Abschnitt Frankenring/Deutscher Ring Grünlicht für Fußgänger nur auf Anforderung.

 Ana Sanz macht darauf aufmerksam, dass es schon in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen heißt: „Die Mindestfreigabezeit darf fünf Sekunden nicht unterschreiten. Bei Fußgängern ist zu gewährleisten, dass bei nur einer zu überquerenden Furt während der Freigabezeit rechnerisch mindestens die halbe Fahrbahnbreite zurückgelegt werden kann.“ Dieser Satz zeige gut, was für einen Stellenwert Fußgänger hätten: „Sie sollen so schnell wie möglich die Fahrbahn verlassen. Aber kleine Kinder, ältere und gehbehinderte Menschen schaffen die angenommene Geschwindigkeit von 4,3 km/h nicht und stehen mitten auf der Straße, wenn die Ampel auf rot umschaltet.“ Es sei paradox, dass Krefeld mit Bordsteinabsenkungen Barrierefreiheit schaffe, aber die Ampelschaltung nicht für die Schwächeren anpassen wolle.

Die beste Möglichkeit, die Umwelt zu schützen, sei die Förderung emissionsfreier Fortbewegungsmittel wie das Zufußgehen und der Radverkehr, so Sanz: „Wir bleiben trotzdem optimistisch und glauben, dass ein Umdenken bald kommen wird.“ Schließlich habe auch Berlin beschlossen, die Ampelschaltungen auf eine Gehgeschwindigkeit von 1 m/s anzupassen.