Krefeld Flagge zeigen ist Pflicht

Meinung | Krefeld · OB-Meyer muss und wird sich einer brisanten Klage stellen.

Der OB muss sich einer Klage stellen.

Foto: Stadt Krefeld

Ein Verwaltungsgericht mit der Zuschreibung „berüchtigt“ zu versehen, wäre gewiss unangemessen. Was man sagen kann, ist dies: Krefelds AfD-Chef Vincentz darf sich durchaus Chancen ausrechnen, mit seiner Klage gegen OB Meyer vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Erfolg zu haben. Denn das hat schon mehrfach bewiesen, dass es im Zweifelsfall die Neutralitätspflicht von Verwaltungsbeamten sogar stärker gewichtet als deren Pflicht, sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzusetzen. In Düsseldorf haben das zwei Oberbürgermeister zu spüren bekommen – sonderlich stark gejuckt hat sie das aber nicht.

Wie die Sache in Krefeld juristisch ausgeht, bleibt abzuwarten. In besagter Ratssitzung hat Meyer jedenfalls klar Flagge gezeigt gegen alle Ausgrenzungs- und Vertreibungsfantasien gegenüber ausländischen Mitbürgern. Und ja, er hat sich polemisch gegenüber der AfD geäußert. Dies freilich in einer sehr emotional geführten Debatte des Rates, dessen Mitglied und Vorsitzender der OB ist. Ist es unzulässig, Äußerungen eines Politikers als „Frechheit“ zu bezeichnen? Ist es verboten zu sagen, niemand wolle mit der AfD im Rat zusammenarbeiten, wenn es doch faktisch so ist? Mal sehen, wie das Gericht das sieht. Keine Frage: Ein OB muss alle Parteien gleich und fair behandeln. Das tut Meyer in aller Regel. Und wenn es darauf ankommt, macht er auch mal klarere Ansagen – keineswegs nur in Richtung AfD. Das soll und wird er nicht aufgeben. Ganz gleich, was das Gericht sagt.