Silvester Das Silvesterfeuerwerk wird in Krefeld nicht verboten
Krefeld · Düsseldorfer hatte in einem Schreiben an die Stadt Einschränkungen gefordert.
Das Feuerwerk in der Neujahrsnacht ist für viele eine Tradition, auf die sie nicht verzichten möchten. Doch spätestens seit die Deutsche Umwelthilfe die Böllerei aufs Korn genommen hat, scheint diese Tradition ins Wanken zu kommen. Die Krefelder müssen sich deshalb aber noch keine Sorgen machen: Die Stadtverwaltung sieht derzeit keinen Anlass, Einschränkungen für das Silvesterfeuerwerk zu verhängen. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die dem Haupt- und Beschwerdeausschuss am Dienstag vorlag.
Ein Düsseldorfer, der nach eigenem Bekunden an der Stadtgrenze zu Duisburg und Krefeld lebt, hatte in einem Schreiben an die Stadt angeregt, die Verwendung von Feuerwerkskörpern an Silvester per Ratsbeschluss einzuschränken. Denn deren Nutzung ufere seit Jahren aus und stelle zudem eine Gefahr für Leib und Leben dar. Auch die Debatte um den Klimaschutz erwähnt er kurz. Zum Hintergrund: Die Umwelthilfe hatte errechnet, dass durch Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 5000 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Dies entspricht etwa 17 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Menge.
In Krefeld gibt’s keine
Probleme wie in Düsseldorf
Unabhängig davon bittet der Düsseldorfer die Stadt Krefeld darum, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Konkret schlägt er vor, das Abfeuern von Raketen auf die Zeit vom 31. Dezember, 22 Uhr, bis zum 1. Januar, 2 Uhr, zu beschränken. Im Umkreis von 800 Meter um schützenswerte Gebiete und Gebäude möchte er das Böllern gänzlich verbieten lassen. Zur Untermauerung seiner Forderungen verweist er auf die Stadt Düsseldorf, in der zum Beispiel das Abbrennen von Silvesterraketen in der Altstadt 2018/19 untersagt worden sei. Dort sei es aufgrund der großen Menschenmasse in der Nacht und der engen räumlichen Verhältnisse schon zu Verletzungen durch Feuerwerk gekommen. Sogar Polizisten und Feuerwehrkräfte seien in der Landeshauptstadt schon beschossen worden.
Die Stadtverwaltung sieht für Krefeld aber keinen Handlungsbedarf. Denn vergleichbare Gefahrenereignisse habe es hier noch nicht gegeben. Und schon jetzt sei das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie „brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen“ verboten.
„Der Verwaltung sind keine Beschwerden aus der Bevölkerung über das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester bekannt“, heißt es weiterhin. Eine Örtlichkeit mit Menschenansammlungen wie in der Düsseldorfer Altstadt gebe es in Krefeld nicht. Und auch von häufigen Verletzungen oder dem Bewerfen von Polizei und Rettungskräften mit Böllern wisse man nichts. Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Anregungen des Düsseldorfers zurückzuweisen. Der Ausschuss folgte einstimmig dieser Empfehlung.