Kunstfälscher: Otto S. legt Geständnis ab
Krefelder will von Wolfgang B. angewiesen worden sein, welche Bilder begutachtet und verkauft werden sollten.
Krefeld. Die Angeklagten im Kölner Kunstfälscherprozess haben über ein ausgeklügeltes internationales Finanzsystem Millionenbeträge aus den Verkäufen gefälschter Gemälde bewegt.
Einen Monat vor ihrer Festnahme hätten Wolfgang und Helene B. im Sommer 2010 ihr Millionen-Vermögen über eine panamesische Gesellschaft beiseiteschaffen wollen. Das geht aus den am Dienstag verlesenen Strafakten hervor.
Als vierter und letzter Angeklagter legt Otto S. aus Krefeld ein Geständnis ab. Er habe den Verkauf zahlreicher Fälschungen abgewickelt und 20 Prozent Provision pro Bild kassiert. „Meist ist mir das Geld durch die Finger zerronnen“, sagt er.
Die Angeklagten sollen nach neuen Erkenntnissen 53 gefälschte Gemälde von Avantgarde-Künstlern wie Max Ernst und Max Pechstein in den internationalen Kunstmarkt geschleust haben. Allein für die 14 zur Anklage stehenden Fälschungen kassierten sie mindestens 16 Millionen Euro.
In Andorra führten die B. Nummernkonten mit insgesamt rund 30 Unterkonten, auf die Beträge in verschiedenen Währungen überwiesen wurden. Außerdem hätten sie über Konten in der Schweiz und eine Vielzahl von Wertpapieren verfügt.
„Zeitweise wurden täglich Wertpapiere gehandelt“, zitiert der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer aus den Akten. B. hatte angegeben, dass Millionen in Häuser in Südfrankreich und Freiburg geflossen seien.
Er habe Wolfgang B. Mitte der 80er Jahre in Krefeld kennengelernt, sagte Otto S. Ende der 90er Jahre habe ihn B. erneut kontaktiert und um den Verkauf von Bildern gebeten. Ihm sei klar gewesen, „dass ein Großteil gefälscht sein musste“.
B. habe ihn angewiesen, welche Bilder begutachtet und verkauft werden sollten. Er habe die Preise diktiert. „Der Kunstmarkt hat es uns leicht gemacht.“ Es habe nur wenige Nachfragen zur Provenienz gegeben.
Geld sei ihm nie besonders wichtig gewesen, erklärte der 68-Jährige. „Aber mich reizte der Gedanke, noch eine brauchbare Altersversorgung aufzubauen.“ Er habe auch größere Geldbeträge verliehen. So habe er dem mit ihm befreundeten Direktor des Kunstmuseums Ahlen 150 000 Euro geliehen. „Im Nachhinein bedaure ich mein Tun, obwohl ich nicht verhehlen will, dass es zwischendurch auch richtig Spaß gemacht hat.“
Das Gericht hat den Angeklagten im Falle umfassender Geständnisse Haftstrafen bis höchstens sechs Jahre in Aussicht gestellt. Außerdem sollen die B. fast eine Million Franken, die in der Schweiz lagern, an die Kölner Gerichtskasse zahlen.