Gericht Missbrauchsprozess: Anklage fordert fünfeinhalb Jahre Haft

Krefeld. Im Krefelder Missbrauchsprozess hat der Staatsanwalt fünfeinhalb Jahre Haft für den angeklagten Stiefvater gefordert. Die Anklage gehe von 130 Fällen des Missbrauchs an seiner Stieftochter aus, sagte der Staatsanwaltschaft am Dienstag in dem Prozess am Landgericht.

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Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass das Mädchen zu Beginn der Übergriffe erst zwölf Jahre alt war.

Der Krefelder hatte über seinen Anwalt Taten gestanden für die Zeit, als das Mädchen schon über 14 Jahre alt war. Das spielt eine wichtige Rolle bei der Strafe wegen sexuellen Missbrauchs: Taten zulasten von Kindern unter 14 Jahren werden härter bestraft.

Auch die eigene Tochter des Angeklagten soll Opfer eines Missbrauchs durch ihn geworden sein. Die Verteidigung soll am 31. August plädieren. Dann könnte auch das Urteil fallen. (dpa/lnw)