Mit Messer zugestochen: Es war Notwehr
Verfahren gegen Mann eingestellt.
Krefeld. Das Verfahren gegen einen Krefelder (28) wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung ist vor dem Amtsgericht eingestellt worden. Dem Angeklagte A. war vorgeworfen worden, bei einer körperlichen Auseinandersetzung am 12. Juli 2013 den Zeugen Ö., der auch als Nebenkläger auftrat, mit einem Messer verletzt zu haben.
Nach der Beweisaufnahme stand für die Staatsanwaltschaft außer Frage, dass Stichverletzungen an Oberschenkel und Hüfte aus Notwehr erfolgten. Der Angeklagte A. hatte sich am Tattag laut eigener Aussage mit den Zeugen Ö. und O. getroffen, um „etwas zu klären“. Dabei ging es um den Umgang von A. mit dessen Ex-Freundin, die zu dieser Zeit in einer Partnerschaft mit O. lebte. Ö. ist Kampfsportler und schlug A. während der zunächst verbalen Auseinandersetzung gleich mehrfach ins Gesicht, bis dieser zu Boden ging. Dieser erlitt einen Nasenbeinbruch und stach mit dem Messer zu, als sich Ö. nach den Faustschlägen auf ihn kniete. Danach verfolgten ihn die beiden Männer bis zur Wohnung seiner Eltern und riefen die Polizei, wohlwissend, dass gegen A. noch ein Haftbefehl offen war. Wegen diesem bleibt er trotz der Einstellung des Verfahrens auch weiterhin in Haft.
Das Verfahren gegen A. wegen schwerer Körperverletzung wurde jedoch eingestellt. „Ich sehe hier einen Prozess der Selbstjustiz. Jeder der Beteiligten wusste bereits im Vorfeld, dass dieses Gespräch wahrscheinlich handgreiflich enden würde“, sagte der Staatsanwalt.
Auf einen Freispruch für A. konnte man sich nicht verständigen, da der erste Schubser oder Schlag bei dieser Auseinandersetzung vom Angeklagten ausging. Dieser wurde bereits zuvor per Haftbefehl gesucht, da er seit mehr als zwei Jahren eine Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzt und Betruges gesucht wurde. Zudem droht der Widerruf einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Zumindest im jetzigen Fall kommen keine weiteren Strafen auf den 28-Jährigen zu, dessen Haftzeit aber bislang noch bis zum 8. April 2017 andauert. Das Urteil vom Mittwoch ist rechtskräftig.