Mordfall an der Krefelder Garnstraße Ein Verdächtiger, aber noch keine Anklageerhebung

Krefeld · Mord an der Krefelder Garnstraße aus dem Jahr 2022 ist noch ungeklärt. “Top-Beweis“ gegen Verdächtigen fehlt.

November 2022: Polizisten stehen auf einem Gehweg neben dem Toten an der Krefelder Garnstraße.

November 2022: Polizisten stehen auf einem Gehweg neben dem Toten an der Krefelder Garnstraße.

Foto: dpa/Alex Forstreuter

Am Rande des Pressegesprächs zur Kriminalitätsstatistik 2023 hat Kriminaldirektor Rüdiger Korp am Mittwoch erklärt, dass die Polizei im Mordfall Garnstraße in der Krefelder Südstadt inzwischen einen Tatverdächtigen ermittelt habe. Ende November 2022 war dort einem 42 Jahre alten Albaner gezielt in den Kopf geschossen worden.

Die Kripo glaubt, gegen den mutmaßlichen Täter genügend Indizien zusammengetragen zu haben, der „Top-Beweis“ fehle aber noch. Der Verdächtige befindet sich weiter auf freiem Fuß, von einer Wiederholungsgefahr geht die Polizei nicht aus. Die Ermittlungen dauern an, auch eine Beziehungstat könnte möglich sein. Auf WZ-Nachfrage schränkte die Krefelder Staatsanwaltschaft ein, für eine Anklageerhebung reichten die vorliegenden Indizien nicht aus.

Mehrere Anwohner der Garnstraße hatten am 28. November 2022 gegen 20 Uhr Schüsse bei der Polizei gemeldet. Augenzeugen der Bluttat selbst, bei der ein 42-jähriger Mann durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet wurde, gab es nicht. Erst nach den Schüssen beobachten Anwohner, wie zwei Männer in Richtung Alter Deutscher Ring flüchteten. Ob die Tatwaffe je gefunden worden ist, blieb stets unklar. Auch Details zur Art der Waffe wurden mit dem Verweis auf Täterwissen nie genannt. Dabei blieb es bis heute.

Dass der seinerzeit 42 Jahre alte Albaner ein Zufallsopfer ist, wurde immer verneint. „Die Art und Weise der Tat spricht dagegen“, sagte der frühere Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld, Axel Stahl, der inzwischen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf tätig ist. Ermittelt wurde dennoch in alle Richtungen. So sei es möglich, hieß es, dass die Tat in Verbindung mit „illegalen Geschäften mit Betäubungsmitteln“ stehe, in die das Opfer – ein „Kleindealer“ ohne festen Wohnsitz in Krefeld – mehrfach verwickelt gewesen sei. Auch aufgrund von Eigentumsdelikten sei der 42-Jährige polizeibekannt gewesen.

Drei Tage nach dem Kopfschuss waren auf dem Theaterplatz zwei tatverdächtige Albaner festgenommen worden, mussten allerdings aus der Untersuchungshaft seinerzeit schnell wieder entlassen werden, weil Beweise fehlten. Ob einer von ihnen weiter als tatverdächtig gilt, wollte der Kripochef „nicht ausschließen“.