Mülltonnen-Streit vor Gericht

Rentner sollte 120-Liter-Behälter anmieten – doch er weigerte sich. Solche Streitfälle sind in Krefeld auffallend häufig.

Krefeld. "Wenn Ihr unsere Mülltonne mit an die Straße stellt, könnt Ihr gerne noch etwas Restmüll bei uns mit einfüllen." So hatte sich Rentner Otmar Leven mit seinen Nachbarn in Linn verständigt. Schließlich trennte man fleißig Müll, und immer war noch etwas Platz in der 60-Liter-Tonne des Rentner-Ehepaars. Das war kein Disput unter Nachbarn, im Gegenteil.

Dennoch hatte sich das Düsseldorfer Verwaltungsgericht gestern mit den Folgen dieser gut gemeinten Abmachung aus Krefeld-Linn zu befassen. Der Grund: Anfang des Jahres war Otmar Leven vom Krefelder Umweltamt mitgeteilt worden, dass nach Angaben der Müllabfuhr seine Restmülltonne bei vier aufeinander folgenden Abholungen überfüllt gewesen sei. "Weil sich Herr Leven dann in seiner Stellungnahme nicht eindeutig erklärte", so Lothar Leßmann vom Krefelder Umweltamt bei Gericht, "erging unser Bescheid, dass das Ehepaar eine Restmülltonne mit einem Behältervolumen von 120 Litern zu mieten habe." Dies sei ein normaler Vorgang, um eine geregelte Entsorgung zu gewährleisten.

Inzwischen hatte der 75-Jährige von seinem Nachbarn erfahren, dass die junge Familie seinerzeit die Windeln ihres Familienzuwachses in seiner Tonne entsorgt hatte. "Da bin ich ja auch gar nicht böse drüber", so Leven. "Mich ärgert nur, dass ich trotzdem laut Stadt Krefeld eine 120-Liter-Tonne bestellen soll. Die kostet ja fast 100 Euro mehr im Jahr." Und weil tatsächlich laut Angaben der Krefelder Müllabfuhr beim Ehepaar Leven seit dem Windel-Fall die Tonne nicht mehr überquillt, schlug die Richterin vor, dass die Stadt Krefeld auf die Durchsetzung des 120-Liter-Bescheides verzichte. Dem wurde entsprochen und das Verfahren eingestellt.

Grundsätzlich aber fiele auf, so die Richterin, dass viele derartige Mülltonnenverhandlungen im Einzugsgebiet des Verwaltungsgerichtes aus Krefeld kommen.So klebt die Düsseldorfer Müllabfuhr gleich beim ersten Mal einen Hinweisaufkleber wegen überquellenden Restmülls an die Tonne. In Krefeld kleben diese Warnungen nur an den gelben Tonnen vom Dualen System Deutschland. Bei den Restmülltonnen der Stadt bleiben frühe Warnungen aus, es gibt direkt Post vom Umweltamt.

Nach Einstellung des Verfahrens muss der Rentner nun zwar keine 120-Liter-Tonne nutzen, aber die Gerichtskosten gehen zu seinen Lasten.