Prozess: Stahlwerk soll für Kratzer zahlen

Autos in der Nachbarschaft durch Metall-Staub beschädigt.

Krefeld. Der Wasch- und Polierdienst einer Tankstelle an der Kölner Straße in Krefeld war in den vergangenen Jahren ausgelastet: Autos, die mit einer weißgrauen Staubschicht bedeckt waren, rollten regelmäßig durch die Waschanlage - manche von ihnen sogar mehrmals am Tag.

Doch die weißen Partikel hatten sich im Lack, auf Fensterrahmen und Verglasungen festgesetzt. Das Metall war zerkratzt, die Scheiben verätzt.

Den Verursacher hatten die Autohalter schnell gefunden: Das Edelstahlwerk Thyssen Krupp Nirosta (TKN) soll den "Schnee" über ihre Autos gebracht haben - und dafür vor Gericht geradestehen.

Per Zivilklage forderten die Nachbarn des Werks Schadensersatz in Höhe von mehr als 30.000 Euro für ihre beschädigten Pkw. Im März verurteilte das Krefelder Landgericht das Unternehmen, die Kosten für die Neulackierung und Reparatur von neun Autos zu tragen. Das Edelstahlwerk ging in Berufung. Am Freitag wurde vor dem Oberlandesgericht verhandelt.

Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass auch er der Argumentation des Landgerichts folgen wird. "Eine Reihe von Indizien sprechen dafür, das Edelstahlwerk für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen", sagte der Richter. Im Verfahren am Landgericht hatte ein Gutachter in den Staubpartikeln hohe Calcium- und Siliziumanteile festgestellt, vergleichbar mit denen, die bei der Edelstahl-Produktion freigesetzt werden.

Hinzu kamen branchentypische Metalle wie Mangan, Titan und Aluminium sowie gebrannte und ungebrannte Kalke, die zu den verätzten Scheiben führten, die schließlich ausgetauscht werden mussten. Aufgrund der Indizien kam der Sachverständige zum Schluss, dass die Emissionen nur aus dem TKN-Werk stammen konnten.

Doch das Unternehmen bestreitet weiterhin, dass seine Anlagen die Ursache des "Stahldorfer Schnees" gewesen ist. Der TKN-Anwalt kündigte noch im Gerichtssaal an, in Revision gehen zu wollen. Der Richter jedoch sah keine Veranlassung, die Revision zuzulassen.