Neues Jahr, alte Preise
Müllabfuhr, Trinkwasser und Strom kosten nicht mehr. Abwasser wird billiger, der Gaspreis könnte im Herbst steigen. Bestattungen werden teurer.
Krefeld. Zu Jahresbeginn greifen die Kommunen üblicherweise stets tiefer in die Taschen der Bürger. Krefeld allerdings geht 2014 als leuchtendes Beispiel voran. Trotz des Nothaushaltes wird der Gebührenzahler kaum stärker belastet, bei den Abwassergebühren sogar leicht entlastet. Obwohl die Krefelder eifrig Wasser sparen, was wiederum zu einer größeren Belastung der Kläranlage an der Parkstraße führt.
Preisstabilität garantieren die Stadtwerke Krefeld (SWK) ihren Gaskunden (bis 30. September 2014) und ihren Stromkunden (bis 31. Dezember). Letzteres ist freilich abhängig von der Energiepolitik in Berlin. Die Bundesregierung hatte vor einem Jahr mit dem EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) dafür gesorgt, dass es bundesweit zu drastischen Strompreiserhöhungen gekommen ist (Krefeld: 13 Prozent mehr).
Bis zum 31. Dezember 2014 konstant. Eine Garantie der Stadtwerke Krefeld.
Der derzeitige Gaspreis wird bis zum 30. September garantiert. Er könnte also zum 1. Oktober steigen. Der Trinkwasserpreis bleibt bei 1,937 Euro pro Kubikmeter ebenfalls unverändert. Der im Januar 2013 fürs kommende Jahr angekündigte neu gestaltete Wassertarif (mit „Flatrate“) kommt vorerst nicht. Das teilte SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann gestern auf Anfrage mit.
Wird um vier Cent billiger: 3,50 Euro pro Kubikmeter. Niederschlagswasser berechnet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung ab 1. Januar mit 95 Cent (bisher 96 Cent).
Gebühren für die Müllabfuhr bleiben auf dem Niveau von 2013. Pro Jahr kassiert die Stadt knapp 32 Millionen Euro Abfallgebühren, die zum allergrößten Teil der Entsorgungsgesellschaft Krefeld (EGK) zufließen, die die Verbrennungsanlage betreibt. Wer Abfälle selbst zur Parkstraße schafft, zahlt 172,17 Euro pro Tonne, sieben Euro für eine „Pkw-Menge“ (bis 100 Kilogramm) und 21 Cent für jedes Kilo mehr.
Die Gebühren sind ebenfalls eingefroren: Von 6,48 Euro pro Frontmeter für überörtliche Straßen bis 8,10 Euro für Anliegerstraßen. Die vor zwölf Monaten eingeführte Winterdienstgebühr bleibt wie gehabt: Zwischen 0,33 Cent in der Klasse 3 bis 1,64 Euro (Meter) in der Klasse 1.
Nach der Erhöhung in diesem Jahr (bis 8,8 Prozent für Wahlgrabstätten) werden auch 2014 die Gebühren angehoben — und zwar bis zu zehn Prozent, beispielsweise für anonyme Urnengrabstätten, Reihengrabstätten oder Wahlgrabstätten.