Gesundheit NGN: Wasserleitungen müssen gespült werden
Krefeld · Wegen des Coronavirus können derzeit Gebäude oder Gebäudeeinheiten über eine längere Zeit nicht genutzt werden, wie zum Beispiel Betriebe, Schulen, Vereinsheime oder Ladenlokale. Entsprechend werden auch die Trinkwasserleitungen in diesen Gebäuden nicht so wie sonst üblich genutzt.
Zum Schutz des Trinkwassers sind einige Vorgaben zu beachten. Darauf weist die Netzgesellschaft Niederrhein (NGN) hin. Um den Betrieb der Leitungen aufrechtzuerhalten und damit sich in den Leitungen keine Keime bilden können, sollten diese mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, durchgespült werden. Dazu sollten alle Wasserentnahmestellen (Wasserhähne, Duschen, Toiletten etc.) aufgedreht beziehungsweise benutzt werden. Dabei am besten einmal kaltes und einmal heißes Wasser so lange durch die Leitungen laufen lassen, bis eine konstante Temperatur erreicht ist. Dadurch wird ein vollständiger Austausch des Wassers in den Leitungen gewährleistet.
Bei einer längeren Stilllegung einer Trinkwasserinstallation in einem Gebäude ist diese am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist lediglich eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Vor der Wiederinbetriebnahme der Leitungen gilt auch hier: Zunächst alle Entnahmestellen vollständig öffnen und das Wasser bis zum Erreichen einer konstanten Temperatur abfließen lassen.