Nordbezirk: Leidiges Thema wieder vertagt

Verfahren „nicht rechtswidrig“.

Krefeld. Darf die Wohnstätte auf dem alten Kleinewefers-Gelände bauen? Mit dieser Frage beschäftigen sich seit einem halben Jahr die politischen Gremien. Wegen der Nähe zum rege besuchten Nordbahnhof der Gebrüder Furth, zu den Sportanlagen und dem angrenzenden Gewerbe ist das Projekt schließlich nicht unumstritten.

Vor allem Viktor Furth macht mobil, hat einen Anwalt eingeschaltet, der in einer Stellungnahme Bedenken anmeldet. Diese und die rechtliche Bewertung eines von der Kleinewefers GmbH beauftragten Anwalts lagen nun dem Planungsausschuss vor. Der verkürzte Inhalt: Furths Anwalt stellt die städtebauliche Erfordernis des Projekts infrage, da so Spannungen in einem bisher funktionierenden Gewerbegebiet erzeugt würden. Durch die Nähe zwischen Gastronomie, Gewerbe und Wohnungen werden Beschwerden der neuen Anlieger wegen des Lärms befürchtet. Der gegnerische Anwalt widerspricht und verweist darauf, dass die Stadt das Viertel reaktivieren wolle, es auch jetzt schon Wohnungen in unmittelbarer Nähe gebe. Entstehende Konflikte könne die Stadt im Verlauf des Verfahrens klären. Das Rechtsamt der Stadt schließt sich der Stellungnahme des Kleinewefers-Anwalts an, das Bebauungsplanverfahren sei nicht rechtswidrig.

Eine verfahrene Situation, die auch im Planungsausschuss jetzt noch nicht geklärt wurde. Die Politik nahm die Schreiben erst einmal zur Kenntnis, eine Entscheidung steht noch aus. Am 2. Mai steht das Thema erneut auf der Tagesordnung. nic