Die Prostituierten erhielten alle eine schriftliche Verfügung, wonach ihnen ihre Tätigkeit innerhalb der Wohnung untersagt wird, weil diese nach der Bauordnung verboten ist. Zwei Frauen mussten ihre Wohnungen umgehend verlassen, weil erhebliche brandschutztechnische Mängel vorhanden waren.
Alle Eigentümer der überprüften Gebäude werden über die Feststellungen und Maßnahmen informiert. Gegen sie werden nun ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet. Außerdem wird den angetroffenen Prostituierten eine Beratung und Unterstützung durch den Sozialdienst katholischer Frauen angeboten. Weitere Einsätze von Stadtverwaltung, Polizei und Zoll gegen illegale Wohnungsprostitution sind bereits terminiert.