Gefahrenstellen Polizei kann Gefahrenstellen nicht bestimmen
Behörde kann auf Anfrage der CDU keine Daten über Unfallhäufigkeiten im Verkehr in Stadtmitte liefern.
Krefeld. Die CDU-Fraktion hatte im Frühjahr dieses Jahres in mehreren Bezirksvertretungen eine Anfrage zu den Unfallschwerpunkten in den einzelnen Stadtteilen gestellt. Jetzt ist klar: Es wird vorläufig keine Auswertung der Unfallstatistik geben. In einer Antwort an die Mitglieder der Bezirksvertretung Mitte heißt es dazu aus der Direktion Verkehr der Polizei: „Die Polizei ist im Augenblick nicht in der Lage, solche Recherchen durchzuführen.“ Grund seien Probleme mit dem landesweiten Abfragesystem EUSKA. Die Abkürzung steht für Elektronische Unfallsteckkarte. In das Programm können bereits seit 2009 Datensätze zur Entwicklung von Unfallkarten eingegeben werden.
Im Schreiben heißt es weiter, andere Möglichkeiten zur Erstellung solcher Übersichtskarten gebe es nicht. Polizeisprecher Daniel Uebber ruderte gestern jedoch zurück: „Zum Zeitpunkt der Anfrage war die Beantwortung tatsächlich aufgrund technischer Probleme mit dem Abfragesystem nicht möglich. Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei statistisch nur Unfälle mit Personenschäden, Unfallfluchten, Verkehrsunfälle mit Straftaten oder hohem Sachschaden erfasst und auch nur aufgrund dieser Grundlage eine statistische Auswertung treffen kann. Reine Blechschäden werden, soweit sie diese Kriterien nicht erfüllen, statistisch nicht von der Polizei erfasst.“
Für den Antragssteller sorgt das Antwortschreiben der Polizei für Ernüchterung: „Hintergrund unseres Antrags war die Ermittlung von Unfallschwerpunkten, um gemeinsam mit Verwaltung und Polizei Maßnahmen gegen mögliche Gefahrenstellen zu ergreifen. Ohne die Basis, die Unfalldaten, ist das natürlich nicht möglich und sehr ärgerlich“, berichtet Werner Gottschalk, Vorsitzender der CDU in Mitte.
Dass ein Verfahren wie EUSKA über einen längeren Zeitraum nicht zur Verfügung stehe, sorgt bei Gottschalk für Verwunderung. „Das ist natürlich für alle misslich. Vor allem, weil bereits so viel Zeit seit der Antragsstellung vergangenen ist.“ hoss