Prozess: Angeklagter bestreitet drei Brandstiftungen

Gegenüber Nachbarn soll der 43-Jährige allerdings ein Geständnis abgelegt haben.

Krefeld. Alle Hände voll zu tun hatten Feuerwehr und Polizei am Abend des 13. Oktober vergangenen Jahres. Gleich drei Brände meldeten Anrufer: Erst brannte ein Sperrmüllhaufen an der Kaiserstraße, dann ein Müllcontainer an der Glockenspitz und schließlich ein Kinderwagen im Eingangsbereich des Hauses Nr. 39.

Für die Bewohner dieses Hauses, die mit einer schnellen Löschaktion Schlimmeres verhindern konnten, war die Sache klar: Nur ihr Nachbar W. konnte gezündelt haben. Zumal der 43-Jährige 2007 bereits wegen Brandstiftung zu 15 Monaten Haft verurteilt wurde. Und der mutmaßliche Feuerteufel verstrickte sich in Widersprüche. Einem Nachbarn erklärte W., er sei zur Brandzeit nicht zu Hause gewesen. Später soll er die Tat zweimal vor Nachbarn eingeräumt haben, sprach von einer Kurzschlussreaktion.

Davon war allerdings am Donnerstag zum Auftakt des Prozesses vor dem Amtsgericht Krefeld keine Rede mehr. „Ich habe den Brand nicht gelegt“, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären. Der Richter wollte genau wissen, wie W. den besagten Tag verbracht hatte. Dazu machte der Beschuldigte zwar viele Angaben, konnte sich allerdings nicht mehr genau erinnern, über welchen Abend er eigentlich sprach. Dafür will ein Zeuge den Mann Minuten vor dem ersten Brand an der Kaiserstraße in stark alkoholisiertem Zustand gesehen haben.

Bei der Polizei hatte W. angegeben, er hätte er sich nach einigen Bier ins Bett gelegt. Vor Gericht erklärte der 43-Jährige nun, der Abend sei für ihn „in Krefeld“ zu Ende gegangen. Fest steht: Nach dem Brand des Kinderwagens, der um beinahe auf das Gebäude übergegriffen wäre, kam der Angeklagte am Ort des Geschehens vorbei. Feuerwehr und Polizei waren schon abgerückt, als W. zu dem mit Aufräumarbeiten beschäftigten Hausmeister gesagt haben soll: „Hat es mal wieder gefackelt?“

In der Vergangenheit hat es in der Wohnung des Beschuldigten zweimal gebrannt. Das erste Mal sei es „aus Versehen“ geschehen, beim zweiten Mal soll einer der jetzigen Zeugen für den Brand verantwortlich gewesen sein.

Die Hauptverhandlung wird in einer Woche fortgeführt. jre