Prozess um Unterschlagung: War die Zeugin unglücklich verliebt?
Ex-Restaurantchef ist wegen Unterschlagung von 13000 Euro angeklagt. Aber die Richterin will weitere Zeugen hören.
Krefeld. Wurde aus Liebe Hass? Die Dimension von fünf Akten von Schillers Trauerspiel hat es nicht, aber zumindest ein zweiter Aufzug wird folgen. Denn die Anklage gegen den 31 Jahre alten Dennis B. wegen gewerbsmäßiger Untreue in acht Fällen kann am ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht nicht beweiskräftig untermauert werden.
B. sollte als Betriebsleiter eines Restaurants in der Krefelder Innenstadt im Laufe des Jahres 2007 insgesamt fast 13000 Euro unterschlagen haben. Der vorbestrafte Angeklagte hatte in der Restaurant-Kette von 2000 bis 2008 gearbeitet. Der geschiedene Vater von drei Kindern absolviert derzeit eine Ausbildung zum Altenpfleger.
Der Verteidiger des selbstsicher wirkenden, dunkelhaarigen Angeklagten stellt nach den drei ersten Zeugen fest, Dennis B. könne höchstens Fahrlässigkeit, nicht aber Untreue vorgeworfen werden. Auf Nachfrage der Staatsanwältin gibt die 32 Jahre alte Zeugin Ilona F. zu, mehr als Sympathie für B. empfunden zu haben. "Ich mochte ihn, aber es kam nichts zurück."
Der Buchhalterin aus Köln waren Unregelmäßigkeiten in den Abrechnungen der Krefelder Filiale während der Zeit aufgefallen, in der Dennis B. Betriebsleiter gewesen sein soll. Weitergegeben habe sie ihre Kenntnisse allerdings erst nach zwei Jahren. Warum, bleibt unklar. Ebenso wie die Zeitspanne des Angeklagten als Chef des Krefelder Lokals.
Die Unregelmäßigkeiten fielen außerdem mit einer Systemumstellung in der elektronischen Datenverarbeitung zusammen. Der Angeklagte gibt an, im Zeitraum mehrerer Fälle gar nicht oder nicht mehr Chef in Krefeld gewesen zu sein.
Vor diesem Hintergrund wächst der Zweifel des Gerichts. Als B. darauf verweist, dass an seinen freien Tagen verschiedene Mitarbeiter Zugriff auf Tresor und Kassen hatten, bricht die Richterin den ersten Verhandlungstag ab. Jetzt sollen zunächst weitere Zeugen gehört werden.