Räume für Außenseiter schaffen
Arbeitsloseninitiative besetzt die Werkkunstschule
Dass Jürgen Franck mit seiner Besetzung der Werkkunstschule rechtswidrig handelt, steht außer Frage. Er nutzt ohne Erlaubnis fremdes Eigentum. Das ist Hausfriedensbruch und strafbar. Bevor hier der Ruf nach Räumung erschallt, lohnt es sich allerdings, etwas genauer hinzusehen.
Die Arbeit Francks im Gewerkehaus verdient Anerkennung. Ohne öffentliche Unterstützung gelingt es dem ehemaligen Streetworker hier seit Jahren, Gestrandeten wieder eine Perspektive zu geben. Räume für Außenseiter sind entstanden. Wer in den Werkstätten Gebrauchsgegenstände oder Möbel aufarbeitet, hängt zum Beispiel nicht auf dem Theaterplatz herum. Und er lernt, dass das Miteinander bei dieser Art von Beschäftigung ohne klare Regeln nicht funktioniert. Wenn der Platz im Gewerkehaus nicht mehr reicht, ist die Stadt in der Pflicht, bei der Suche nach Alternativen zu helfen. Wer das ablehnt und sogar nach Sanktionen gegen die Besetzer ruft, sollte bedenken, wie wertvoll diese Arbeit für Krefeld ist.
Es geht darum, die Zwischennutzung der Werkkunstschule vertraglich abzusichern. Leicht wird das nicht. Die Wasserleitungen funktionieren nicht mehr. Eine separate Beheizung eines Geschosses gilt als unmöglich. Und eine Etage vom Rest des Gebäudes abzutrennen, dürfte kaum machbar sein. Dass die Stadttochter Bau GmbH einen Mietvertrag deshalb bisher abgelehnt hat, lässt sich also nachvollziehen.
Trotzdem ist die Geschichte damit nicht zu Ende erzählt. Es wäre blamabel, wenn der Stadt nichts weiter einfiele, als Franck und seine Mitstreiter aus dem Gebäude zu jagen und sich für seine Nöte nicht weiter zu interessieren. Die Initiative fordert kein Geld, sondern kostenfreie Räume für ihre Sozialarbeit. Wenn das in der Werkkunstschule nicht machbar sein sollte, gibt es andere Möglichkeiten. Man muss es nur wollen.