Krefeld Schilder in Fußgängerzone irritieren Radfahrerin

Brigitte Tietzel erhält ein Knöllchen, weil sie mit dem Rad in der Fußgängerzone fährt. Dabei wähnte sie sich im Recht.

Dieses Verkehrsschild ließ Brigitte Tietzel glauben, dass das Radfahren in der Fußgängerzone erlaubt sei (l.). Oftmals sind Verkehrsschilder durch Aufkleber schwer lesbar (r.).

Foto: Lothar Strücken

Krefeld. Brigitte Tietzel hat extra kurz angehalten. Sie vergewissert sich mit einem Blick auf das Verkehrsschild am Dionysiusplatz, dass sie mit dem Rad in Richtung Rheinstraße fahren darf. Sie ist sich wohl bewusst, dass das Radfahren in der Fußgängerzone nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. „Gemäß dem Schild am Dionysiusplatz darf ich aber hier fahren, dachte ich zumindest“, sagt sie. Der ihr entgegenkommende Polizeibeamte belehrt sie schnell eines besseren. Das Bußgeld: 15 Euro wegen Radfahren in der Fußgängerzone. Brigitte Tietzel versteht die (Schilder)-Welt nicht mehr.

Der Beamte erklärt ihr, dass das Schild am Dionysiusplatz zwar das Radfahren in beide Richtungen der Einbahnstraße erlauben würde, jedoch nur zu den Zeiten, in denen die Fußgängerzone für Radfahrer geöffnet ist: von 21 bis 9 Uhr. Das für diese Angabe verantwortliche Schild steht nur nicht am Dionysiusplatz, sondern an der Breite Straße. „Ich fahre von der Breite Straße kommend immer hinter der Dionysiuskirche. schiebe das Rad dann über den Dionysiusplatz und habe aber das Schild dabei noch nie gesehen“, sagt sie.

Die ehemalige Leiterin des Textilmuseums ist zunächst mächtig verärgert und wirft der Stadt Abzocke durch die ihrer Meinung nach widersprüchlichen Schilder vor. Trotzdem zahlt sie das Bußgeld noch vor Ort. „Der Polizeibeamte erklärte mir dann noch, dass wohl viele Radfahrer genau dieses Verkehrszeichen oft missinterpretieren würden und dadurch die Rheinstraße in Richtung Hochstraße mit dem Rad befahren würden“, berichtet sie.

Nach Ansicht der Stadt sei die „Situation vor Ort einwandfrei beschildert“: „Der Dionysiusplatz ist von allen Seiten kommend mit folgenden Verkehrszeichen beschildert: Fußgängerzone, Zusatz „Radfahrer 19 bis 9 Uhr und Donnerstags 21 bis 9 Uhr frei“, sagt Stadtsprecher Manuel Kölker. Die Einbahnstraße widerspreche im weiteren Verlauf diesen Verkehrszeichen nicht, da man diese innerhalb der Fußgängerzone liegende Einbahnstraße dann zu den entsprechenden Zeiten befahren darf.

Brigitte Tietzel sieht ihren Fehler ein, fragt sich aber dennoch, warum die Polizei ausgerechnet an dieser Stelle kontrolliert und nicht etwa an der Ecke Königstraße/Rheinstraße. „Da ist doch viel mehr los und es ist viel gefährlicher dort“, kritisiert Tietzel.

Negativ aufgefallen sei ihr auch, dass viele Verkehrsschilder in der Fußgängerzone durch Aufkleber nur teilweise oder gar nicht mehr lesbar seien. „Beispielsweise an der Ecke Hochstraße/Rheinstraße — da kann man auf dem Schild kaum noch etwas erkennen“, so Tietzel.

Die Verwaltung versichert, sich um das Problem zu kümmern. „Die Aufkleber auf dem angesprochenen Schild werden zeitnah entfernt“, sagt Kölker.

Hinsichtlich des hohen Arbeitseinsatzes des Beschilderungspersonals (Fachbereich Tiefbau) bei Veranstaltungen und der hohen Anordnungsdichte könnten aber keine regelmäßigen Kontrollfahrten vonseiten der Verwaltungsmitarbeiter durchgeführt werden.

Hinweise aus der Bevölkerung oder von Mitarbeitern der Verwaltung würden kurzfristig und nach Dringlichkeit schnellstmöglich geprüft und abgearbeitet.