Schüsse auf Angestellte aus kurzer Distanz
Bei zwei Überfällen wurde mit einer Gaspistole geschossen. Mutmaßliche Täter sind jetzt vor Gericht.
Krefeld. Sie sollen im März eine Spielhalle und einen Supermarkt in Krefeld überfallen und den Mitarbeiterinnen mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen haben: Vor dem Landgericht ist am Donnerstag die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte im zweiten Anlauf gestartet. Zum Prozessauftakt war die Anklage zunächst nicht verlesen worden, da die Staatsanwaltschaft den ältesten Angeklagten zunächst durch einen Psychiater begutachten lassen wollte. Der Hintergrund: eine mögliche Sicherungsverwahrung.
Am Donnerstag nun ging es los. Der älteste Täter ist außer in den beiden Fällen auch noch in zwei weiteren Punkten angeklagt. So soll der 28-jährige H. am Tag vor dem Überfall auf das Spielkasino auch der Mitangeklagten Z. mit einer Gaspistole ins Gesicht geschossen haben. Zudem soll er einer weiteren Person ein Handy gestohlen und diese durch „Russisches Roulette“ eingeschüchtert haben.
Alle drei Angeklagten äußerten sich zu den Vorwürfen. Während der älteste Angeklagte die beiden Überfälle als von allen drei Angeklagten geplant beschrieb, nannten die beiden anderen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren, H. als Urheber für die Planung und Durchführung der beiden Überfälle.
Beide Überfälle hätten sie begangen, weil sie Geld brauchten, gestanden die Angeklagten ein. Bei dem Überfall auf das Spielkasino soll die Angeklagte Z. den Tatort zuvor ausgespäht und den beiden Komplizen danach Bericht über die Personenanzahl in dem Spielkasino geliefert haben. Bei dem Raub erbeuteten die beiden Männer 260 Euro. Zudem wurde auf dem Weg aus dem Spielkasino einer Mitarbeiterin mit der Gaspistole aus kürzester Distanz ins Gesicht geschossen. Sowohl H. als auch D. sollen vor der Tat Marihuana und hochprozentigen Alkohol zu sich genommen haben.
Aufgrund der geringen Beute soll dann wenige Tage später der ältere H. seinen Freund D. dazu aufgefordert haben, einen Supermarkt unmittelbar vor der eigenen Wohnung zu überfallen. Unklar ist weiterhin, ob die Angeklagte Z. dabei wieder als Komplizin mithalf. Als D. von der Kassiererin kein Geld bekam, schoss er ihr laut Anklage aus kurzer Distanz mit der Gaspistole ins Gesicht.
Die Verhandlung wird am Montag vor der ersten großen Strafkammer des Landegerichts fortgesetzt.