Gesamtschule Schulfest am Kaiserplatz: Stadt bedauert Absage

Krefeld. Der Ärger von Schülern, Eltern und Lehrern über das abgeblasene Schulfest zum 30-jährigen Bestehen der Gesamtschule Kaiserplatz ist groß. Nun nimmt die Stadt ausführlich Stellung zu den Vorwürfen von Schulleiter Jochen Adrian, dass die Umsetzung des Festes schlicht an bürokratischen Hürden gescheitert sei: Für jede Art von Veranstaltung mit 1000 und mehr Personen im Freien in einem eingefriedeten Areal mit Ein- und Auslass sei eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um eine Versammlungsstätte gemäß Sonderbauverordnung handele.

Jochen Adrian, Schulleiter Gesamtschule Kaiserplatz

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Versammlungsstätten seien gemäß Paragraf 68 Bauordnung NRW als große Sonderbauten einzustufen, die im Vollverfahren inklusive Brandschutzkonzept geprüft werden müssten.

„In den per Baugenehmigung genehmigten Plänen eines Gebäudes sind die unterschiedlichen Nutzungen festgelegt. Ist beabsichtigt, diese — auch nur zeitweise — zu ändern, ist ein entsprechender Bauantrag erforderlich, denn unterschiedliche Nutzungen ziehen eine Vielzahl von Konsequenzen nach sich — wie zum Beispiel Brandschutzanforderungen, Rettungswege, Immisionsschutz, Entleerungen und Stellplatzanforderungen“, heißt es von der Stadt.

Das müsse im Antragsverfahren geprüft werden. Die sachliche Zuständigkeit liege allein bei der unteren Bauaufsichtsbehörde — der Oberbürgermeister, den Jochen Adrian um Hilfe gebeten hatte, habe keine Weisungsbefugnis. Trotzdem habe sich Meyers Büro der Sache angenommen — auch wegen des Termindrucks.

In der Stellungnahme heißt es weiter: „Für die Stadt Krefeld hat selbstverständlich die Sicherheit bei Veranstaltung wie auch Schulfesten oberste Priorität.“ Die Gesamtschule Kaiserplatz hatte schriftlich am 14. März die geplante Veranstaltung beim Fachbereich Schule angemeldet.

Wie die WZ berichtete, habe sich im „Zuge der Bearbeitung des Vorhabens herausgestellt, dass für eine abschließende Prüfung der sicherheitsrelevanten Aspekte zusätzliche Unterlagen und weiteren Vorbereitungen notwendig sind, die von Schule und Verwaltung noch gemeinsam hätten erstellt beziehungsweise erarbeitet werden müssen“.

Auch wenn die Bauverwaltung signalisiert habe, eine kurzfristige Prüfung durchzuführen, wenn alle dafür erforderlichen Unterlagen vorliegen, hatte die Schulleitung das Fest wegen des „verbleibenden Restrisikos“ abgesagt. „Die Stadt bedauert, dass die Planung der Schule nicht umgesetzt werden und das Schulfest nicht wie vorgesehen stattfinden kann.

Die Verwaltung wird der Schule anbieten, gemeinsam zu überlegen, ob das Schulfest zum 30-jährigen Bestehen nach den Sommerferien veranstaltet werden kann.“ Die Fachbereiche werden sich zu einem Abstimmungsgespräch treffen, um das Verwaltungsverfahren für die Genehmigung und Durchführung solcher Veranstaltungen transparenter zu gestalten und ein Verfahrens- und Zeitraster zu formulieren. ckd