Sekten-Arzt wird nicht ausgeliefert
Deutsches Grundrecht schützt Hartmut H.
Krefeld. „Wir werden Hartmut H. nicht nach Chile ausliefern“, erklärte gestern John Reyels vom Auswärtigen Amt in Berlin Der WZ und fügte hinzu: „Das hat Verfassungsrang“.
Der internationale Haftbefehl gegen den früheren Arzt der berüchtigten „Colonia Dignidad“ (Kolonie der Würde) sei bereits am 20. Mai von einem chilenischen Gericht ausgestellt worden und wenig später in Deutschland eingetroffen. Ausgeliefert werden verurteilte deutsche Staatsangehörige nur innerhalb der EU-Zone.
Auch gestern noch nicht die Bundesrepublik erreicht hat das Ende vergangener Woche beantragte Auslieferungsersuchen, das den 66-Jährigen H. unter anderem in Mordverdacht rückt (die WZ berichtete). Enthält dieses Ersuchen Beweise für ein Verbrechen, müsste die deutsche Justiz von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten und dem Beschuldigten in Deutschland den Prozess machen.
Offiziell lebt Hartmut H. mit seiner Frau noch bis 31. August in einer möblierten 45-Quadratmeter-Einliegerwohnung in Willich-Schiefbahn. Dort eingezogen sind sie am 25. Mai, nachdem das Ehepaar zunächst im Hotel Kaiserhof logiert hatte.
Vom Willicher Sozialamt erhält H. monatlich 506,37 Euro plus Wohngeld — und das seit Mai. Auffällig: Miet- und Kautionszahlungen hat das Paar in bar entrichtet. Die Renovierungsarbeiten in der neuen Linner Wohnung ruhten am Freitag übrigens.