Justiz Spielsüchtige Kassiererin kommt mit Bewährung davon

Die ehemalige Bankangestellte hatte auf der Arbeit regelmäßig "in-die-Kasse-gegriffen". Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe gefordert.

Eine Kassiererin musste sich in Krefeld wegen Untreue verantworten. (dpa)

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Ungehalten reagierte der Staatsanwalt am Freitag vor dem Schöffengericht, als er hörte, dass die Angeklagte in einem Untreueprozess zwar ein Haus kaufen und renovieren konnte, aber einen Schaden in Höhe von 108 000 Euro nicht an ihren ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlt. „Das ist schon sehr eigensüchtig.“ Da solle man sein Leben doch besser so einrichten, dass man einen verursachten Schaden zurückzahlen könne.

Die 51-jährige Krefelderin argumentierte, ihr Mann habe diesen Kredit aufgenommen, sie hätte doch niemals ein Darlehen bekommen, um veruntreutes Geld bei einer Bank zurückzuzahlen. Überhaupt habe man mit dem Geld das Haus, in dem sie mit ihrem Mann lebt und das zur Hälfte den Schwiegereltern gehörte, nur in der Familie halten wollen. Die Haushälfte der Schwiegereltern werde nun vermietet.

Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert — eine Haftstrafe. Die Verteidigung setzte sich für die Verhängung einer Bewährungsstrafe ein.

Die Angeklagte war ab Oktober 2010 in einer Krefelder Bankfiliale eingesetzt und arbeitete dort als Schaltermitarbeiterin. Geld für sich nahm sie ab August 2014 aus der Kasse. Das waren laut Anklage zu Beginn immer rund 2000 bis 3000 Euro, später bis zu 10 000 Euro. Bis Oktober 2016 bemerkte das Geldinstitut davon nichts. „Sie war eine erfahrene Kassenführerin, hat die Abläufe gut gekannt und wusste, wann Prüfungen anstehen“, sagte ein interner Bankermittler. Wenn Revisionen anstanden, habe die Angeklagte immer wieder andere Ausreden gehabt: Mal sei der Schlüssel zu ihrem Tresor nicht da gewesen, mal sei sie krank gewesen.

Dass sie damit so lange unentdeckt blieb, sei auch den möglicherweise nicht ganz richtig durchgeführten Kontrollen zu verdanken gewesen, sagte der Ermittler auf Nachfrage des Verteidigers.

Grund für ihr regelmäßiges „In-die-Kasse-greifen“ sei ihre Spielsucht gewesen, die sie nach einer Therapie im Griff habe, so die Angeklagte. Allerdings bestehe immer eine Rückfallgefahr, wenn sie zum Beispiel wieder einen Job mit Zugriff auf Geld annehme.

Mit der Rückzahlung des Schadens will sie beginnen, sobald sie wieder einen Job hat. Das wurde ihr auch vom Gericht zur Bewährungsauflage gemacht. Jeden Monat muss sie mindestens 250 Euro zurückzahlen. Ein Schuldanerkenntnis über die volle Summe hat sie bereits unterschrieben.