Justiz Mann muss in Klinik statt in Knast
Gefährliche Körperverletzung: Der Richter erklärt dem psychisch kranken Mann, dass ihm nur eine Behandlung helfen kann.
Krefeld. Am Freitag ordnete das Landgericht — wie nach der ersten Verhandlung nicht anders zu erwarten war — die Unterbringung eines obdachlosen Briten in eine psychiatrische Klinik an. Es folgte damit der Expertise des Sachverständigen, der sich für eine dauerhafte Behandlung ausgesprochen hatte.
Der in Krefeld lebende Mann hatte im Zustand der Schuldunfähigkeit verschiedene Straftaten begangen. Er hatte unter anderem einem Mann eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und einen anderen Obdachlosen mit einem Beil im Gesicht verletzt. Den Geschädigten hatte das Gericht bis zuletzt als Zeugen gesucht, aber nicht auftreiben können. Stellvertretend wurde dessen Aussage bei der Polizei ins Verfahren eingeführt.
„Die Taten stehen fest und sind auch ohne die persönliche Aussage des Geschädigten nachgewiesen“, sagte die Staatsanwältin und sprach strafrechtlich von gefährlicher Körperverletzung. Aufgrund der vom Sachverständigen festgestellten Störung des Schizophrenie-Spektrums und der daraus folgenden Schuldunfähigkeit forderte sie die Einweisung des Angeklagten in die Forensik. Sie begründete dies damit, dass der impulsive Mann eine Behandlung ablehne und weitere Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten seien.
Selbst der Verteidiger schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an und sprach sich für die Unterbringung in einer Klinik aus.
Der Richter versuchte, dem uneinsichtigen Mann, die Entscheidung des Gerichts zu erklären: „Sie wissen selbst, dass man niemanden mit einer Axt verletzen darf. Sie haben gesagt, das sei nicht ihre Art, können sich Ihr Verhalten aber nicht erklären. Es ist trotzdem passiert, weil Sie in einem Zustand waren, der nicht normal ist. Wer gibt uns die Sicherheit, dass eine solche Situation nicht wieder passiert? Die einzige Möglichkeit ist, dass Sie sich ärztlich behandeln lassen.“