Stadtbad vor dem Verkauf

Statt Options- wird bald ein Kaufvertrag unterzeichnet. Zuschüsse der Denkmalpflege gehen an neue Besitzer.

Krefeld. Planungsdezernent Martin Linne atmet durch: Der Stadt liegt die Bestätigung vor, dass die dringend notwendige Dachsanierung des Stadtbades Neusser Straße im Bundesprogramm für Baudenkmäler von herausragender Bedeutung berücksichtigt ist.

Danach kann sie maximal auf 420 000 Euro Fördermittel hoffen. Für die andere Hälfte der mit rund 840 000 Euro veranschlagten Kosten gibt es laut Stadtsprecher Timo Bauermeister jetzt die Zusage des Investors, diese zu übernehmen.

Damit kommt Bewegung in die Rettung des historischen Stadtbades. Seit Wochen warten der Aktivkreis Hansaviertel sowie Geschäftsleute und Anwohner auf die frohe Kunde, dass die Vertragsunterzeichnung erfolgt sei. Bereits im September hieß es, der Verkauf stehe unmittelbar bevor. Vor Ort hatte es ein Treffen mit den Architekten, Vertretern der Stadt und der Denkmalbehörde gegeben.

Dabei hatten die Planer, die Krefelder Architekten Jürgen Schwittmann und Rainer Lucas sowie das Kölner Büro Gassen & Wasser erläutert, was ihnen vorschwebt. Von der Denkmalbehörde gab es nach Informationen der WZ grünes Licht für die Pläne.

„Die Vertragsverhandlung ist weitestgehend abgeschlossen. Die Unterzeichnung soll möglichst kurzfristig erfolgen“, bestätigt Bauermeister jetzt auf Nachfrage. Einen genauen Zeitpunkt nennt er dafür jedoch nicht. Offensichtlich sei man aber schon so weit, dass auf einen Optionsvertrag verzichtet werden könne.

Trotz des nassen und kalten Novembers, der dem nur notdürftig geflickten Dach weiter zusetzt, wird nach Auskunft der Stadt in diesem Jahr nicht mehr mit der Sanierungsmaßnahme begonnen.

„Bis wann die in Aussicht gestellten Fördergelder abgerufen sein müssen, wird im noch erwarteten Förderbescheid festgelegt“, sagt Bauermeister. Der werde direkt an den Optionsnehmer geschickt. Schwierigkeiten erwartet er deshalb nicht. Schließlich sei diese Vorgehensweise mit dem zuständigen Landesministerium sowie der Bezirksregierung abgestimmt.

Bis die Handwerker vorfahren, ist die Stadt noch in der Pflicht. Bauermeister: „Das Gebäude wird bis zu einem notariellen Kaufvertrag weiterhin durch die Stadt gesichert, bis die Übergabe erfolgt.“