A 57: Schallschutzwand blockiert den Weg zur Geismühle

Mit dem Ausbau der A 57 wird auch die Kapelle von der Autobahn unerreichbar.

Krefeld. Die Autobahn hat keine Erschließungsfunktion. Deshalb wird es nach dem Ausbau der A 57 von dort keinen Zugang zu Geismühle und Autobahnkapelle geben. „Wenn wir die Lärmschutzwände öffnen, ist das kontraproduktiv und nicht gut für die dort wohnenden Menschen“, sagt Jochen van Bebber, Projektleiter A 57, bei Straßen NRW, mit Entschiedenheit. „Es ist auf der gegenüberliegenden Ostseite eine zweite kleine Kirche geplant, die der Bund aber noch genehmigen muss.“

Demnach werden die historischen Gebäude nur von der Hauptstraße aus erreichbar sein. „Damit sind wir nicht einverstanden“, sagt Helmut Späth, stellvertretender Vorsitzender des Bauvereins Geismühle und SPD-Sprecher in der Bezirksvertretung. „Wir haben die Geismühle nicht für viel Geld saniert, damit sie dann nicht zugänglich ist. Wir werden unsere Belange im Planfeststellungsverfahren geltend machen.“

Weitere Punkte erregen darüber hinaus die Gemüter. „Braucht eine Windmühle Wind? Sind einige wild wachsende Bäume schon ein Wald? Diese Fragen müssen jetzt geklärt werden“, erklärt der Sozialdemokrat.

Zur Vorgeschichte: Mit viel Willens- und eben so viel Muskelkraft haben die Mitglieder des Bauvereins Geismühle 320 000 Euro zusammen getragen, das historische Bauwerk saniert und ihm neues Leben eingehaucht. Späth: „Wir haben das Wahrzeichen gerettet und können Erwachsenen und vor allem Kindern jetzt zeigen, wie mit Windkraft Korn zu Mehl gebacken wird. Die ersten Laibe Oppumer Mühlenbrot schmecken köstlich.“

Die Sozialdemokraten möchten nun neben der Erreichbarkeit auch wissen, ob die Geismühle hinter hohen Schallschutzwänden verschwindet und ob der Wind, den die Windmühle zum Drehen der Mühlenflügel durchaus braucht, durch die vorgesehenen Lärmschutzwände und die Bepflanzung beim Ausbau der A 57 gestoppt wird.

Aus der Unteren Denkmalbehörde der Stadt heißt es , dass „. . .die hier befindlichen hohen Bäume die nötigen Windkräfte für das Betreiben der Mühle bereits jetzt behindern. . . Insofern sollte das nähere Umfeld maximal lediglich mit Sträuchern aufgeforstet werden.“ Im Schreiben wird daran erinnert, dass das Ziel der „vorbildlichen Sanierung“ auch das Betreiben der Mühle zum Mehlmahlen gewesen sei.

Der Fachbereich Grünflächen äußert sich dahingehend, dass die naturschutzrechtlichen Belange Vorrang zum Beispiel vor den Belangen wie der Funktionsfähigkeit der Mühle haben. „Da die Mühle heute nicht mehr aktiv betrieben wird, besteht hier die Auffassung, dass eine ungehinderte Windzufuhr nicht unbedingt erforderlich ist. . .“ Späth schüttelt darüber den Kopf. Er fragt sich auch, ob der Wildwuchs, der sich hinter der Kapelle ausgesät hat und der den benötigten Wind aus Nord-West stoppt, schon ein schützenswerter Wald ist.

Aus Autobahn-Richtung droht zunächst keine stehende Luft. „Die Lärmschutzwände werden nur so hoch, dass die Windzufuhr garantiert ist. Da müssen wir notfalls einen Kompromiss eingehen“, erklärt van Bebber.