Linn: Aus dem Eingemeindungsvertrag von 1901
Krefeld-Linn. Das preußische Gesetz zur Eingemeindung Linns nach Krefeld trat am 19. April 1901 in Kraft. Darin heißt es u.a.: „Die Landgemeinde Linn wird unter Abtrennung von dem Landkreise Crefeld mit der Stadtgemeinde und dem Stadtkreise Crefeld auf Grund des von dem Oberbürgermeister von Crefeld und dem Bürgermeister von Linn am 28. Dezember 1901 vollzogenen Vertrage vereinigt.
Die Vereinigung findet mit dem Tage statt, am dem seit Inkrafttreten dieses Gesetzes drei Monate verstrichen sind.“ Weitere Punkte aus dem Einigungsvertrag: „ Der Transport von festem flüssigem Dünger über die Straßen soll in der im Bezirk Linn bisher üblicher Weise auch ferner so lange gestattet sein, als der Betrieb von Landwirtschaft und des Gartenbaues noch von wesentlicher Bedeutung ist. „ Krefeld wird, sobald es die Verhältnisse als erforderlich erscheinen lassen, Linn mit Wasserleitung und zwei Jahre nach der Eingemeindung mit Gas oder Elektrizität versehen.
„Krefeld wird eine zur regelmäßigen Beförderung von Personen eingerichtete Bahn zwischen Krefeld, Linn und dem zu erbauenden Hafen anlegen. „ Die Linner Kirmes soll während der nächsten 20 Jahre bestehen bleiben, doch im Allgemeinen auf drei Tage beschränkt bleiben. „ Die politische Gemeinde überlässt bzw. belässt das Eigenthum an der Kirchenuhr der Kirchengemeinde, welcher die Unterhaltung obliegt."
Bürgermeister Paul Hübner wird bei der Eingemeindung zum Beigeordneten der Stadt Krefeld auf die gesetzliche Dauer von 12 Jahren gewählt und sein Gehalt auf 6000 Mark jährlich festgelegt. Er kann darauf aber verzichten und sich mit seinem jetzigen Gehalt (3600 Mark + 200 Mark Nebeneinnahmen einschließlich des Werthes der freien Dienstwohnung) pensionieren zu lassen. „Anmerkung der Redaktion: Eine Reichsmark entspricht rund fünf Euro. Bürgermeister Hübner hätte als Beigeordneter also ein Jahreseinkommen von ca. 30.000 Euro erhalten (2500 pro Monat).
Krefelder Archiv, Band 4, S. 20