Festplatz-Nutzung: Schützenhilfe für die Traarer Schützen

Die Stadt hält die derzeitige Nutzung des Festplatzes für rechtens.

Krefeld-Traar. Der Festplatz in Traar östlich der Kemmhofstraße / südlich An der Elfrather Mühle sorgt weiter für Diskussionen. Weil zwei Anwohner auf der anderen Straßenseite bauen wollten, war herausgekommen, dass der Festplatz als Fläche zur landwirtschaftlichen Nutzung ausgewiesen ist.

Die UWG-Fraktion hat nun eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Auf dem offiziellen Bebauungsplan der Stadt ist an der Position des Festplatzes eine blau-weiß schraffierte Fläche mit der Nummer 549 eingezeichnet.

Diese Kennzeichnung steht für Bebauungspläne, die nur eingeleitet, aber nie abgeschlossen wurden. „Wir wollen wissen, warum der Plan 549 nie in Kraft gesetzt wurde“, sagt Andreas Drabben, planungspolitischer Sprecher der Krefelder UWG.

Auf Anfrage der WZ erklärte Baudezernent Thomas Visser, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den Festplatz existiert: „Dabei handelt es sich um die Nummer 223.“

Dieser Plan muss laut Visser aufgrund der niedrigen Nummer (aktuelle Pläne laufen im 700er Bereich) in den 60er oder 70er Jahren erstellt worden sein und dort wird der heutige Festplatz als „Landwirtschaftliche Fläche“ bezeichnet.

„Der Plan 549 hingegen stammt aus dem Oktober 1987“, erklärt Visser. Dieser sei aber nie zum Abschluss gekommen. Die Mitarbeiter des Bauamts durchsuchen derzeit die Archive, um herauszufinden, welche Bebauung dort damals geplant war. „Die Festplatz-Diskussion war zu dieser Zeit jedenfalls noch nicht im Gange“, meint Visser. Das erste Schützenfest auf dem Gelände hatte erst 1993 stattgefunden.

„Ich weiß, dass es damals eine Diskussion um eine Bebauung mit Wohnhäusern gab, vielleicht ging es darum“, so Visser. Da der Bebauungsplan 549 niemals in Kraft getreten und mittlerweile veraltet sei, müsse es nun einen neuen einleitenden Beschluss geben. Keinen Zweifel hat Visser, dass die Nutzung des Platzes zulässig ist: „Aus Sicht der Verwaltung ist und war das jederzeit legal.“

Ein zweites Thema ist die Befürchtung der BürgerSchützen, dass ihr Festplatz in Gefahr geraten könnte, wenn auf der anderen Straßenseite neue Häuser gebaut werden. Zwei Anwohner hatten dieses Vorhaben angekündigt und einen entsprechenden Antrag gestellt. Dadurch war die Diskussion ins Rollen gekommen.

Zwar könne man dieses Mal festlegen, dass es sich um einen Festplatz handelt, doch dies ändere nichts an den Lärmbestimmungen des Bundesimmisionsschutzgesetzes. Dieses legt Obergrenzen fest. „Man kann keine rechtliche Vereinbarung treffen, die das aushebelt“, betont Visser.

Auch jetzt müssten die Schützen jedes Mal einen Antrag auf Ausrichtung des Schützenfestes stellen. Dann wird immer wieder geprüft, welche Lärmgrenzen einzuhalten sind. Visser: „Die neuen Häuser würden nur 20 Meter näher an dem Festplatz stehen als die schon existierenden.“ Daher könne er sich nicht vorstellen, dass dies künftig bei der Bewertung der Lärmgrenzen einen Unterschied machen wird.

Am 21. September wird sich der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung mit dem Festplatz in Traar beschäftigen.