Das Gebiet liege im rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 403 und ist dort als Fläche für die Landwirtschaft festgelegt.
Auch die Bestrebungen, dieses Gebiet einer Wohnbebauung zuzuführen, seien von der Bezirksregierung in Düsseldorf verworfen worden. Im Entwurf zu einem neuen Flächennutzungsplan werde dieses Gebiet im Gebietsentwicklungsplan als regionaler Grünzug dargestellt. Von Wohnbebauung könne also keine Rede sein. Darüber hinaus würde ein Lebensmittelmarkt an dieser Stelle mit dem Zentrenkonzept der Stadt kollidieren. Dieses sieht dort keinen Standort für einen Supermarkt vor.