Strafanzeige gegen Krefelds OB Frank Meyer und die Ditib

Absender benutzt den Namen des Hitler-Attentäters. Jetzt ermittelt der Staatsschutz.

Gegen Krefeld OB Frank Meyer und der Ditib-gemeinde sind Strafanzeigen eingegangen.

Foto: Fotos: Jochmann/abi, Montage: WZ

Krefeld. Der Krefelder Polizei liegen seit Montag zwei Strafanzeigen vor. Eine wegen des Verdachts „auf Beihilfe zur Volksverhetzung und der Beihilfe zur Zuwiderhandlung gegen maßgebliche Schutznormen für Kinder und Jugendliche“ gegen Oberbürgermeister Frank Meyer. Eine wegen des „Verdachts der Volksverhetzung aufgrund der bisherigen Darbietung und Bewerbens des Koran, des Berufens und des Zugänglichmachens von Inhalten des Koran“. Es geht um die Baugenehmigung für die neue Ditib-Moschee. Der Antragsteller bedient sich eines Vordrucks, dessen Inhalt sich in unflätigster Art gegen die Lehre des Koran richtet.

Absender ist ein gewisser Claus Schenk, wohnhaft an der Georg-Elser-Straße in Hermaringen. Dahinter dürfte keine natürliche Person stecken. So sieht es die Krefelder Polizei: „Der polizeiliche Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen“, erklärt Sprecherin Karin Kretzer. „Uns ist bekannt, dass ähnliche Schreiben mit entsprechendem Muster und ähnlichen Inhalten bei anderen Polizeibehörden in Deutschland eingegangen sind. Auffallend ist hier bei dem Absender zum einen die Namensgleichheit mit dem Hitler-Attentäter Claus Schenk Graf von Stauffenberg, zum anderen der Ort Hermaringen, aus dem mit Georg Elser ein anderer ehemaliger NS-Widerständler stammte.“

Die Polizei ermittele nun, ob die im Brief geäußerten Vorwürfe eine Straftat darstellen könnten und stimme sich dazu mit der Staatsanwaltschaft Krefeld ab. „Darüber hinaus wird auch der Inhalt des Briefes strafrechtlich gewürdigt. Das heißt, wir prüfen, ob der Verfasser mit seinen Äußerungen im Brief Straftaten wie Beleidigung, falsche Verdächtigung, üble Nachrede oder Volksverhetzung erfüllt haben könnte.“ Die Stadt wird zu Strafanzeigen, die anonym oder unter falschem Namen gestellt werden, keine Stellung beziehen. „Der Inhalt diskreditiert den unbekannten Verfasser“, heißt es aus der Verwaltung.