Kultkneipe Tannenhöhe: Streit um Bierluke landet vor Gericht
Krefeld. Es sind tragisch-komische Szenen, die auch aus der Feder von Regisseur Woody Allen stammen könnten. Der 95 Jahre alte Hans Rommerskirchen muss per Krankentransport ins Gericht gebracht werden.
Dem Richter erzählt er, dass er zwei Schlaganfälle hinter sich habe, früher aber lange Jahre im Tanzverein aktiv war. Im Verhandlungssaal hat der 95-Jährige drei verschiedenfarbige Medikamentendöschen vor sich drapiert. „Thorsten, kannst du mir mal die Pille geben“, bittet er, kurz bevor das Verfahren um eine einstweilige Verfügung richtig beginnt.
Mit „Thorsten“ spricht er Thorsten Smacka an. Dem scheint das gerichtliche Verfahren sichtlich unangenehm zu sein. Der Betreiber der „Tannenhöhe“ hatte durch seinen Anwalt per einstweiliger Verfügung erwirkt, dass er die Bierluke der Kultkneipe an der Tannenstraße weiter nutzen kann.
Auf Dauer sei es schwer machbar, die 50 Kilo schweren Bierfässer über eine Treppe in den Keller zu bringen. Den Zugang hatte sein Vermieter — Hans Rommerskirchen — kurzerhand verschlossen, weil er, die Polizei und seine Versicherung die Sorge gehabt hätten, dass Einbrecher die Öffnung nutzen könnten. Das sei nach Aussage von Hans Rommerskirchen in der Vergangenheit zwei Mal passiert. Deswegen habe der 95-Jährige Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung von Smacka eingelegt. „Der Thorsten ist wie mein dritter Sohn. Jetzt haben wir Malaise, weil er fehlgeimpft wurde. Er ist herzensgut, der Junge. Ich hoffe, dass er wieder mein Freund wird“, sagt Hans Rommerskirchen mit ähnlichen Worten mehrere Male.
Ein wenig verwunderlich scheint es da, dass er mittlerweile fünf fristlose Kündigungen an den Pächter der „Tanne“ geschickt habe. Wenn es zu einer weiteren Verhandlung kommen sollte, „würden wir erklären, warum die Kündigungen nicht ordnungsgemäß sind“, sagt der Anwalt von Smacka. Letzterer und auch der Richter empfehlen dem 95-jährigen Vermieter, dass er — sollte es zu einer weiteren Verhandlung kommen — sich aufgrund seines gesundheitlichen Zustands durch einen Anwalt oder eines seiner Kinder vor Gericht vertreten lassen sollte. Einen Anwalt habe Rommerskirchen nicht bezahlen können und seinen Kindern könne er es nicht zumuten, sich in den Inhalt der Streitigkeiten einzuarbeiten.
Dazu gehöre außerdem, so Rommerskirchen weiter, dass er noch je 2000 Euro vom Pächter der Tannenhöhe und einem Getränkelieferanten bekomme, da nach seiner Ansicht durch die Anlieferung der Bierfässer Schäden im Keller des Gebäudes entstanden seien. Laut Smacka gebe es nur Schäden an Stellen des Kellers, „die nie ein Fass zu Gesicht bekommen haben“. Zu einer ähnlichen Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Pächter sei es schon vor drei Jahren gekommen.
Diese weiteren Punkte thematisiert der 95-Jährige zwar, sie sind aber nicht Thema der Verhandlung am Dienstag. Dort kommt es nach knapp 45 Minuten zu einer Einigung in Sachen Bierluke: Tannen-Betreiber Thorsten Smacka bringt ein Schloss an, mit dem er den Zugang verschließt. Die Kosten für das Verfahren trägt Hans Rommerskirchen. Beiden ist zu wünschen, dass sich die verbleibenden Reibungspunkte ohne gerichtliche Verhandlungen klären lassen.