Urteil Witwenmord: Lebenslange Haft für beide Angeklagten

Krefeld. Von Weinkrämpfen geschüttelt hatte Birgit K. (40) noch am Vormittag die Plädoyers im Schwurgerichtssaal des Landgerichts verfolgt. Der Mord an Beate S. (75) hätte sie möglicherweise viele Jahre hinter Gitter gebracht — viele Jahre ohne ihren Sohn (12), der seit der Ermordung der vermögenden Witwe in einem Kinderheim untergebracht ist.

Am Nachmittag sind es Tränen der Freude, die ihr über die Wangen laufen: Drei Jahre und sechs Monate Haft verkündet die erste große Strafkammer. Nicht etwa wegen Beihilfe zum Mord, sondern wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat. Der Haftbefehl gegen Birgit K. wird außer Vollzug gesetzt — sie kann vorerst als freie Frau das Gericht verlassen und sofort zu ihrem Sohn fahren.

Ganz anders bei Hristo I. (30) und dem Ehemann der 40-Jährigen, Stefan K. (43): Der Mörder der früheren Bankprokuristin und dessen Auftraggeber erhalten lebenslange Haftstrafen. Wegen Mordes, aber auch wegen Raubes mit Todesfolge. Entgegen den Beteuerungen im Prozess, von den Verteidigern gestern Morgen in den Plädoyers wiederholt, glaubt die erste große Strafkammer nicht an das Phantom, das die 75-Jährige am Abend des 16. März in deren Erdgeschosswohnung an der Camesstraße erwürgt hat.

Vorsitzende Richterin Gudrun Rebell ließ keinen Zweifel daran, dass Hristo I. einbrach, um die Seniorin im Auftrag des 43-jährigen Wegbergers zu erwürgen. Sein Mordmotiv: Das Blutgeld in Höhe von 23 000 Euro, gezahlt in drei Raten. Und auch wenn Stefan K. nie die Worte „umbringen“ oder „Mord“ in den Mund nahm, sei doch in den Gesprächen aller Beteiligten stets klar gewesen, dass Beate S. umgebracht werden sollte.
Gesprochen worden war darüber, dass es ein Problem mit einer alten Dame gebe, die nerve — und dieses Problem solle gelöst werden. Bei einem Lohn von 23 000 Euro müsse jedem klar gewesen sein, dass es um eine Tötung ging, sagte Gudrun Rebell.
Die Distanz, die Stefan K. aufbaue und äußere, er habe mit allem nichts zu tun, erklärt sich die Strafkammer damit, dass der 43-Jährige kein Blut an seinen Fingern kleben habe. Seine Rolle bewerten die Richter dennoch als die eines Mittäters.

EDV-Fachmann K. hatte in einem Wohnhaus an der Neusser Straße in Mönchengladbach wenige Monate vor der Tat ein Bordell eingerichtet und dort den Zuhälter Hristo I. kennengelernt. Der aus biederen Verhältnissen stammende 43-Jährige war offenbar fasziniert vom Milieu — und wollte möglicherweise Verbrecher spielen, hatte Hristo I. im Prozess zu Protokoll gegeben. Weil Beate S. dem Wegberger in die schleppende Vermietung des Hauses hereinredete, habe er sie beseitigen lassen wollen, so das Gericht. Zudem hatte es der 43-Jährige auf das Vermögen der 75-Jährigen abgesehen — 128 000 Euro auf Bankkonten sowie zwei Eigentumswohnungen.

Birgit K., deren Vater der Lebensgefährte von Beate S. war und gut zwei Jahre vor der Tat starb, war als Alleinerbin eingesetzt worden. Die Vorsitzende Richterin sagte, der 40-Jährigen sei nicht nachzuweisen, dass sie vorab in die Planung der Tat involviert gewesen sei. Da ihr Mann aber bei zwei Gesprächen Andeutungen gemacht hatte, müsse sie jetzt mit der Schuld leben, den Mord nicht verhindert zu haben.

Der Cousin (20) von Hristo I. erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Er war ahnungslos zum Ausbaldowern mitgenommen worden und hatte keine Ahnung, was in der Wohnung an der Camesstraße geschah.