Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt
Krefeld. Ein Verfahren gegen einen 34-jährigen Krefelder wegen versuchter Vergewaltigung ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Krefelder Schöffengericht eingestellt worden.
Ein wichtiger Zeuge konnte krankheitsbedingt zum dritten Verhandlungstag nicht erscheinen. Der Zeuge hatte zuvor gegenüber der Polizei angegeben, am Karnevalssonntag des vergangenen Jahres unterhalb der Rheinbrücke in Uerdingen eine Vergewaltigung beobachtet zu haben. Der Angeklagte sei im Streit mit einer jungen Frau über diese hergefallen. Erst als er, der Zeuge, sich dem Paar genähert habe, habe der Angeklagte von der Geschädigten abgelassen.
So seltsam es klingt, eine kürzlich erfolgte Verurteilung zu acht Monaten Freiheitsentzug ließ die Verfahrenseinstellung geboten sein. Denn, wie der Vorsitzende Richter erklärte, sei es ja nicht erwiesen, dass eine Vergewaltigung erfolgt sei. Und zwischenzeitlich habe der Angeklagte mit der Frau auch ein Kind bekommen. Da wäre wohl bei einer Verurteilung eine nur gering höhere Gesamtstrafe herausgekommen. Also konnte der Mann, der über ein erhebliches Vorstrafenregister verfügt, den Gerichtssaal diesmal als freier Mann verlassen. hw