Gericht Weder Raub noch Misshandlung

Freispruch: Die Staatsanwältin zieht nach der Anhörung aller Beteiligten ihren Vorwurf gegen den Beschuldigten zurück.

Krefeld. Der Anklagevorwurf der Staatsanwältin löste sich am Montag im Prozess vor dem Schöffengericht förmlich in Luft auf. Zu Beginn hatte sie dem 38-jährigen Krefelder noch vorgeworfen, seiner damaligen Freundin das Handy geraubt, ihr ins Gesicht geschlagen und in den Bauch getreten zu haben. Doch nachdem der Angeklagte, die vermeintlich Geschädigte und zwei Polizeibeamte ausgesagt hatten, stellte die Staatsanwältin fest, dass sich weder der Vorwurf des Raubes noch der der Körperverletzung aufrechterhalten lässt. „Nicht einmal die Geschädigte kann sich an einen Raub des Handys erinnern“, räumte sie ein.

Folgerichtig sprach das Gericht den Angeklagten frei. Der Grund für den Streit des Beschuldigten und seiner Ex-Freundin war die endgültige Trennung des Paares, das in verschiedenen Wohnungen lebt. Der Krefelder wollte sein Eigentum, das er noch in Wohnung und Garage der Frau hatte, abholen. Außerdem habe sie ihm noch 50 Euro geschuldet, die sie jedoch nicht verfügbar hatte. „Als Pfand“ habe er ihr Handy in seine Hosentasche gesteckt. Dabei sei es ihm weniger um das Geld gegangen als um seine Tasche mit persönlichen Gegenständen und Ausweis.

Die Frau sagte aus, er wollte ihr das Handy nur wegnehmen, damit sie keine Hilfe rufen könne. Sie folgte ihm schließlich sogar zu seiner Wohnung und half ihm, sein Fahrrad dorthin zu schieben. Unterwegs kam es dann zu einem Gerangel um das Handy, das zu Boden fiel. Nach Aussage beider Beteiligter wurde dabei lediglich geschubst und gestoßen, aber weder geschlagen noch getreten.

Die Frau gab an, sie habe sich durchaus gewehrt. Von einer Spielothek aus informierte sie die Polizei. Eine Beamtin und ein Oberkommissar nahmen die Aussagen auf, erinnerten sich aber bis auf „einen frischen Kratzer im Gesicht der Frau“ kaum noch an den Vorfall, der bereits mehr als ein Jahr zurückliegt.

Beide Beteiligten seien allerdings alkoholisiert gewesen. Der Richter gab dem Mann nach dem Freispruch noch einen Rat mit auf den Weg: „Ich möchte Sie hier nicht wiedersehen. Freuen Sie sich, dass Sie so glimpflich davongekommen sind.“