Zeugen widersprechen den Polizeiangaben
Angeklagtes Ehepaar soll keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet haben.
Krefeld. Mit einem handfesten Krach endet der zweite Prozesstag am Amtsgericht, in dem es um Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte Gefangenenbefreiung geht.
Die beiden Verteidiger Dirk Bach und Peter Nickel bestehen auf ihrem Recht zur vollständigen Akteneinsicht, um sich auf die Zeugenaussagen am Freitag vorzubereiten. Staatsanwalt Peter Dames lehnt die Einsicht in Akten eines anderen, noch nicht eingestellten, Verfahrens ab.
Die Vorsitzende Richterin gewährt zwar Einsicht in der Geschäftsstelle des Gerichts, nicht aber das Fotokopieren aus „organisatorischen Gründen“ und weil sie die Akten selbst für ihre Vorbereitungen braucht.
Das Ehepaar Frank (68) und die ein Jahr ältere Ursel F. (Namen von der Redaktion geändert) ist wegen der Vorfälle in der Nacht des 5. März 2008 an der Marktstraße angeklagt.
Am zweiten Tag ruft die Verteidigung ihre Zeugen auf. Fünf an der Zahl haben mehr oder weniger deutlich gesehen, dass ein Polizist Ursel F. getreten hat, die danach mit einem Krankenwagen in eine Klinik gebracht wurde. Übereinstimmung auch in der Tatsache, dass die Polizisten ziemlich brutal mit Frank F. umgesprungen sind, als sie ihn in Handschellen legten und auf der Haube eines Pkw „sicherten“.
Zeugin Brigitte K. (35), die im Nebenhaus wohnte, will bei Frank F. keinerlei „Widerstand mit aller Kraft“ gesehen haben, wie ihn einer der Polizisten zu Protokoll gegeben hatte. Die Hausfrau („ich liebe Blaulicht“) hat das Geschehen aus dem zweiten Stock des Nachbarhauses beobachtet: „Ursel F. lag auf dem Boden, Frank F. auf der Motorhaube eines Autos. Von Widerstand war nichts zu sehen.“
Der 40 Jahre alte Ingo B. bestätigte diese Aussagen. Er habe ebenfalls aus einem Nachbarhaus aus einer Entfernung von fünf oder sechs Metern gesehen, wie einer der Beamten mit seinem linken Bein Ursel F. einen „Karate-Kick“ versetzte, der diese zu Boden streckte. Einen Griff von Ursel F. zur Dienstwaffe eines der Beamten habe er nicht gesehen. et