Trotz Protest von Bürgern Anwohner müssen Baustraße dulden

Erkrath · Hauseigentümer können aber auf Kosten der Stadt Schäden dokumentieren lassen.

Baustraße am Ende des Heiderwegs.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(hup) Mit der Baustellenzufahrt über zwei Wohnstraßen zum Neubau des Gymnasiums am Neandertal auf einem Acker in Erkrath-Nord, unter der A3-Brücke, macht die Stadt sich keine Freunde. Anlieger der wohl drei Jahre währenden Streckenführung über die Wohngebiete Friedrichstraße und Heiderweg befürchten Gefahren, Dreck und Lärm und haben eine alternative Strecke entlang der Düssel vorgeschlagen.

Die Stadt hat abgelehnt, dabei aber nur überwindbare Gründe genannt, meinen die Anwohner. Zwei von ihnen haben daraufhin ein verwaltungsgerichtliches Verfahren angestrengt und unter anderem erfahren, dass die von ihnen vorgeschlagene Strecke möglich wäre, aber etwa 200 000 Euro mehr kosten würde als die Lösung der Stadt. Die Klage der Anwohner wurde abgewiesen, sie müssen die Belastung durch den Baustellenverkehr zu den üblichen Tageszeiten dulden.

Laut Gutachten zu der rund 100 Millionen Euro schweren Baumaßnahme müssen für die Herstellung des Grobplanums, der Baugrube sowie der Entfernung des Oberbodens circa 40 000 Tonnen Erdaushub abgefahren werden. Es wird angenommen, dass zwei dreiachsige Lkw gleichzeitig beladen etwa 96 Fahrten am Tag erzeugen. Zusätzlich sind Anlieferungen mit rund 34 Fahrten zu berücksichtigen. Insgesamt erzeugt der Neubau demnach etwa 130 Lkw-Fahrten pro Werktag, etwa 16 Fahrten pro Stunde. Somit werden Friedrichstraße und Heiderweg etwa alle vier Minuten vom Schwerverkehr befahren.

Die Zufahrt zur Baustelle wird die Straßen also stark belasten, was den Anwohnern große Sorge bereitet. Im Zuge ihrer Klage hätten sie aber immerhin erfahren, dass jeder Hauseigentümer dort das Recht habe, auf Kosten der Stadt ein bautechnisches Beweissicherungsverfahren durchführen zu lassen, um etwaige Baumängel vor, während oder nach der Maßnahme feststellen zu lassen. So könne bei Schadensereignissen oder dem Verdacht auf Bau- und Sachmängel eine klare Haftungsabgrenzung erfolgen.

„Fakt ist aber, dass sich die Eigentümer selber melden müssen, da sie von der Stadt nicht über diese Möglichkeit informiert werden“, sagen die Anwohner. Eigentümer müssten darauf hingewiesen werden, damit sie von ihrem Recht Gebrauch machen, ihr Objekt bautechnisch zu prüfen und zu dokumentieren. „Hiervon haben bisher nur die Wenigsten Kenntnis und auch für sie war es schwierig, überhaupt einen Ansprechpartner zu bekommen, wo sie diesen Antrag stellen können“, berichtet Anwohnerin Gisela Burchardt.

(hup)