Thema im Sozialausschuss Wohnen in der städtischen Unterkunft wird teuer
Erkrath · 29,21 Euro pro Quadratmeter will die Stadt Bewohnern ihrer Unterkünfte bald monatlich in Rechnung stellen, sofern sie Einkommen haben.
(hup) Geflüchtete, die über Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen sich an den Kosten ihrer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften beteiligen. Je nach Bundesland und Kommune fällt die Höhe der verlangten Gebühren recht unterschiedlich aus. Die Stadt Erkrath plant nun eine Anhebung.
Sie betreibt Unterkünfte für die vorläufige Unterbringung und Anschlussunterbringung für Geflüchtete und Spätaussiedler sowie wohnungslose Personen als öffentliche Einrichtung und erhebt für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Zimmer nebst Gemeinschaftsflächen wie Küchen und Badezimmer Gebühren. Die zugehörigen Satzungen stammen laut Verwaltung aus dem Jahr 2001.
Mitglieder der Fachgremien beraten über Satzung
Aufgrund rechtlicher und inhaltlicher Änderungen sei eine Anpassung der Satzung erforderlich geworden, heißt es in der Vorlage für eine gemeinsame Sitzung von Sozialausschuss und Integrationsrat am Donnerstag, 25. Januar. Die Mitglieder der Fachgremien müssen dann entscheiden, ob sie dem Stadtrat empfehlen können, die überarbeitete Satzung zu beschließen.
Für die Änderung hat die von der Stadt beauftragte Kommunalagentur NRW aus den ihr zur Verfügung gestellten Informationen eine Gebührenkalkulation als Grundlage für die Benutzungs- und Gebührensatzung erarbeitet, informiert die Stadt. Diese Satzung führe nun die bisher für die Unterbringung geflüchteter und obdachloser Personen geltenden Satzungen zusammen. Der gesamte Vorgang sei kontinuierlich von der Stadt begleitet worden.
Grünen finden Höhe der Gebühren unangemessen
Die Ratsfraktion der Grünen meldet schon vor der Sitzung erhebliche Zweifel an der Angemessenheit der neuen Satzung an. Die sehe eine Steigerung der Gebühren pro Quadratmeter genutzte Wohnfläche auf 29, 21 Euro pro Monat vor. Eine vierköpfige Familie würde demnach monatlich eine Warmmiete von knapp 1500 Euro für maximal zwei Zimmer (zirka 50 Quadratmeter) mit Gemeinschaftsbad und Gemeinschaftsduschen in einem der städtischen Übergangsheim zahlen. Dies würde auch für die heruntergekommene Unterkunft am Thekhaus gelten.
„Aus unserer Sicht ist dies vermutlich rechtswidrig, in jedem Fall aber unangemessen. Es ist nachvollziehbar, dass das denjenigen Geflüchteten und Wohnungslosen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen und die Gebühren selbst aufbringen müssen, jegliche wirtschaftliche Motivation für die Arbeit rauben würde“, heißt es einer Mitteilung von Grünen-Fraktionschef Peter Knitsch. Er verweist in dem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des bayrischen Verwaltungsgerichtshofs, der in zwei jüngeren Urteilen unter anderem ausgeführt hat: „In einer solchen Lage können Kosten, die die Allgemeinheit aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG i. V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) heraus zu tragen oder vorzufinanzieren verpflichtet ist, regelmäßig nicht in voller Höhe auf den einzelnen Hilfebedürftigen umgelegt werden.“
Die Grünen drängen außerdem auf eine Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen und wollen zum Beispiel wissen, welches Personal eingerechnet wurde, welche Mieten und Pachten gezahlt werden und wie viele Selbstzahler es in Erkrath derzeit gibt. Auch die FDP hat Nachfragebedarf angemeldet. Sie hält die Kalkulation für falsch, da sämtliche Kosten aller Unterkünfte auf alle Köpfe gleich verteilt würden, unabhängig davon, in welchem Zustand sich die Gebäude befänden. Dies sei ungerecht und rechtswidrig.