Hauptausschuss beschließt Klage gegen Deponie-Erweiterung
Erkrath befürchtet eine unsachgemäße Absicherung der Deponie. Das Oberverwaltungsgericht Münster soll eine Entscheidung treffen.
Erkrath. Die Stadt Erkrath wird gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Süderweiterung der Zentraldeponie Hubbelrath klagen. Das hat jetzt der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Die Klageschrift kann damit fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht werden. Zuvor hatte die Bezirksregierung in einem Anhörungsverfahren alle Bedenken und Einwände der Stadt Erkrath zurückgewiesen.
Die Deponie Hubbelrath wird von Awista, einem Tochterunternehmen der Stadt Düsseldorf, betrieben. An der Erkrather Landstraße, weniger als 200 Meter nördlich der Stadtgrenze, lagert sie mineralische, nicht brennbare Abfälle. Schon seit Jahren schwelt ein Streit zwischen der Firma Awista und der Stadt Erkrath über die sachgemäße Absicherung dieser Deponie. Um eine Auswaschung von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern, hätte schon seit 1992 eine schrittweise Oberflächenabdichtung erfolgen sollen. Bis 2016 sei vonseiten der Awista jedoch nichts unternommen worden, kritisierte Bernhard Osterwind, Experte und für die BmU im Erkrather Stadtrat. Dann hatte Awista beantragt, die Oberflächenabdichtung nur gemäß Bodenschutzgesetz, nicht aber nach der weiterreichenden Deponieverordnung durchführen zu dürfen. Auch das wurde von den Erkrather Politikern als nicht ausreichende Billigvariante kritisiert. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme beschlossen, in der von einer möglichen Süderweiterung der Deponie ausdrücklich nicht die Rede war.
Zu diesem Zeitpunkt hatte Awista jedoch schon ein Planfeststellungsverfahren für die Süderweiterung beantragt, die im April dieses Jahres dann auch genehmigt wurde — trotz aller Einwände der Stadt Erkrath. Diese hatte mit der fehlenden Oberflächenabdichtung und zu wenigen Grundwasser-Messstellen argumentiert. Sie verwies darauf, dass es im Abfallwirtschaftsplan NRW keine Prognosen zur Abfallmenge gebe, die die Erweiterung der Deponie rechtfertigen würden.
Schon jetzt fließe das möglicherweise belastete Grundwasser wegen der Hanglage nach Süden Richtung Erkrath. Mit der geplanten Erweiterung würde dann auch der Deponiekörper selbst Erkrather Stadtgebiet berühren, hieß es im Ausschuss. Deshalb wurde jetzt die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss von allen Fraktionen einstimmig befürwortet. Das Oberverwaltungsgericht soll jetzt die Lage beurteilen. „Es geht um rein geschäftliche Interessen der Awista, die für Erkrath negative Folgen hätten“, sagte Grünen-Fraktionschef Reinhard Knitsch. Bernhard Osterwind gab zu bedenken, dass Hubbelrath die einzige Deponie in Düsseldorf sei und deshalb immer weiter wachsen wolle. „Da muss jetzt mal der Deckel drauf“, sagte er entschieden.