Erkrath/Wuppertal Wurde 43-Jährige von Ehemann vergewaltigt?
Erkrath/Wuppertal. · Fötus soll durch Tat des 26-Jährigen Tunesiers eine Hirnblutung erlitten haben.
War es eine Vergewaltigung? Oder das Kalkül einer Frau, die damit im Sorgerechtsstreit um den gemeinsamen Sohn dessen Vater in ein schlechtes Licht rücken wollte? Die Verteidigung säte Zweifel an der Schuld ihres Mandanten, der sich derzeit wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung vor Gericht verantworten muss.
Der 26-Jährige Wuppertaler soll seine 17 Jahre ältere Ehefrau in der damals noch gemeinsamen Wohnung in der Schimmelbuschstraße in Erkrath mehrfach vergewaltigt und bedrängt haben – teilweise im Beisein des mittlerweile drei Jahre alten Sohnes.
Die bereits unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnene Vernehmung der Frau soll an einem der kommenden Verhandlungstage fortgesetzt werden. Die Anwälte des Angeklagten beantragten derweilen dessen Entlassung aus der Untersuchungshaft, da aus Sicht der Verteidigung kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Dem folgte das Gericht nicht, der Mann bleibt in Haft.
Im Rückblick wurde von dessen Anwälten das Bild einer Beziehung gezeichnet, in der sich die Frau in seelischer Abhängigkeit vom 26-jährigen Tunesier befunden habe. Sie soll selbst – mit Kondomen in der Tasche – zu dem damals noch in seiner Heimat lebenden Mann gereist sein, den sie zuvor angewiesen haben soll, ein Hotelzimmer und einen Leihwagen zu besorgen. Gekannt hatten sich beide bis dahin nur aus dem Internet. Im Mai 2015 sei der Tunesier dann erstmals nach Deutschland eingereist, nur wenige Wochen später habe man geheiratet. Noch im gleichen Monat soll der Wuppertaler über die damals bereits im siebten Monat mit dem gemeinsamen Kind schwangere Frau hergefallen sein. Dabei soll er sie immer wieder mit dem Bauch gegen eine Kommode gedrückt haben. Sei zuvor mit dem ungeborenen Kind alles in Ordnung gewesen, so soll eine spätere Untersuchung ergeben haben, dass der Fötus im Mutterleib eine Hirnblutung erlitten habe.
Im Oktober 2015 war der Junge mit Anzeichen einer halbseitigen Lähmung zur Welt gekommen. Weitere sexuelle Übergriffe sollen gefolgt sein, was die Anwälte des Angeklagten nun in Zweifel zogen. „Diese Vorfälle gab es nicht“, war von Verteidigerseite zu hören. Im Gegenteil, die finanziell unabhängige Frau habe etliche Möglichkeiten gehabt, sich vom Angeklagten zu trennen.
Stattdessen sei der es gewesen, der aus der gemeinsamen Wohnung habe ausziehen wollen. Die Frau habe daraufhin ihren Vater gebeten, den 26-Jährigen zum Dableiben zu überreden. Sie soll sich auch noch bei der Ausländerbehörde um dessen Bleiberecht bemüht haben, als die erst zwei Jahre später zur Anzeige gebrachten, sexuellen Übergriffe stattgefunden haben sollen. Erst als der Angeklagte für den gemeinsamen Sohn einen Pass beantragen wollte, hätte die Frau Panik bekommen, er wolle das Kind entführen. Der Prozess wird
fortgesetzt. magu