Mietpreisbremse gilt ab Juli auch für die Stadt Erkrath
Erkrath. Von Erkrath nach Düsseldorf ist es oft nur ein sogenannter Katzensprung. In Erkrath wohnen und in Düsseldorf arbeiten ist kein Problem. Und somit gehört die Stadt zum „Speckgürtel“ rund um die Landeshauptstadt.
Und ebenso wie dort wird nun auch in Erkrath die Mietpreisbremse eingeführt. Das bedeutet: Bei Neuvermietungen von bestehendem Wohnraum darf die Miete den örtlichen Mietpreisspiegel nicht mehr als zehn Prozent überschreiten.
Was sich auf dem Papier einfach anhört, ist für Michaelo Damerow, Geschäftsführer des Mietervereins Düsseldorf, der in Erkrath ein Büro unterhält, mit einigen Unwägbarkeiten verbunden. „Für Erkrath gibt es keinen qualifizierten Mietspiegel, der auf wissenschaftlicher Grundlage basiert“, sagt Damerow. Zum Gültigkeitsbereich des Mietspiegels gehöre beispielsweise auch die Stadt Mettmann. Da sei es schwierig konkrete Aussagen zu den unterschiedlichen Bereichen zu machen, so Damerow.
Über den Mietpreis müssen sich nach wie vor allein Mieter und Vermieter verständigen. Eine Aufsicht gibt es nicht. Allerdings habe der neue Mieter einen Auskunftsanspruch darüber, wie hoch die Miete vor seinem Einzug war. „Diese Regelung ist bereits am 1. Juni in Kraft getreten“, sagt Damerow.
Trotz Mietpreisbremse sei es nach wie vor schwierig nachzuweisen, ob die Miete tatsächlich den örtlichen Mietspiegel deutlich übersteige. Deshalb glaubt Damerow auch, dass auf den Mieterverein künftig noch mehr Arbeit zukommen werde.