Streitthema in Hochdahl Neanderhöhe: Stadt verteilt Unterlagen für Bürgerentscheid
Erkrath · Erbpacht für die neue Gewerbefläche und die Zügel in der Hand behalten oder an Investoren verkaufen? Bürger können jetzt abstimmen.
Plakate der dazugehörigen Bürgerinitiative weisen bereits in allen drei Stadtteilen darauf hin: Am Sonntag, 15. September, findet in Erkrath der Bürgerentscheid „Erbpacht Neanderhöhe“ statt. Stimmberechtigte Erkrather können dann über die zur Abstimmung gestellte Sachfrage – „Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, sodass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“ – mit „Ja“ oder „Nein“ entscheiden.
Die Abstimmungsbenachrichtigungen werden laut Stadt derzeit verteilt und bis zum 25. August allen Bürgern, die mit abstimmen dürfen, vorliegen. Die Stimmräume sind am Abstimmungstag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Wer lieber per Brief abstimmen möchte, braucht vorab einen Stimmschein. Dieser kann durch Scannen des QR-Codes auf der Abstimmungsbenachrichtigung, online über ein Antragsformular auf der städtischen Homepage, per Mail an wahlen@erkrath.de, schriftlich per Post oder auch persönlich beim Wahlamt beantragt werden.
Bis zum 15. September müssen Stimmbriefe ausgefüllt sein
Die ausgefüllten Stimmbriefe müssen anschließend bis spätestens 15. September, 16 Uhr, im Rathaus an der Bahnstraße eingegangen sein (Postlaufzeiten beachten). Vom 26. August bis 13. September öffnet im großen Sitzungssaal des Rathauses in Alt-Erkrath zudem das Briefabstimmungsbüro. Abstimmungsberechtigte können hier im Vorfeld des Bürgerentscheids ihre Stimmscheine abholen sowie unmittelbar ausfüllen und abgeben. Für diesen Zweck werden mehrere Stimmkabinen eingerichtet, die wie bei allen anderen Wahlen auch eine geheime Stimmabgabe ermöglichen.
Das barrierefrei zugängliche Büro ist zu den gewohnten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu erreichen. Am Freitag vor dem Abstimmungstag ist es zusätzlich nachmittags von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet, informiert die Stadt. Eine vorherige Terminvereinbarung sei nicht nötig. Auf der Internetseite www.erkrath.de/buergerentscheid finden Interessierte weitere Informationen zur Abstimmung, wie Stellungnahmen und Stimmempfehlungen der Erkrather Politik sowie des Bürgermeisters wie auch Hinweise zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.
Für die drei Erkrather, die den Entscheid gegen den Widerstand von Verwaltung und einer Ratsmehrheit aus CDU und SPD vor Gericht erstritten haben und Mitbürger nun für das Thema gewinnen wollen, ist der 15. September der Höhepunkt ihrer langjährigen Bemühungen pro Erbbaurecht: Elmar Stertenbrink, Sabine Börner und Philipp Kloevekorn sind nach wie vor der Überzeugung, dass das Erbbauprinzip ein Segen für Stadt und Bürger wäre, weil es zu nachhaltigem Umgang mit der begrenzten Ressource Boden führe.
Die Hintergründe erklären sie – kinderleicht, wie sie betonen – in einem kurzen Video auf der Internetseite der Naturschutzgemeinschaft (NSG) Neandertal. Wenn schon die weitere Bebauung der Neanderhöhe nicht verhindert werden könne, dann jedoch wenigstens, dass nicht immer wieder neue Fläche versiegelt werde, heißt es in dem Video. Mit Erbbaurecht wäre dies machbar – wenn die Stadt die Flächen nicht verkaufe, sondern per Erbbaurecht über einen begrenzten, verlängerbaren Zeitraum vergebe, könne sie ärgerliche Leerstände (wie zum Beispiel Möbel Flamme in Unterfeldhaus) verhindern und müsse keine weiteren Freiflächen für Gewerbe ausweisen.
Das letzte Wort in der Sache haben Erkrather beim Bürgerentscheid – vorausgesetzt, die nötige Wahlbeteiligung von 20 Prozent wird erreicht.