Neues Bundeskinderschutzgesetz gibt Jugendamt mehr Kontrolle

Durch das neue Kinderschutzgesetz kann von Mitarbeitern in der Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis verlangt werden.

Erkrath. Erweiterte Führungszeugnisse werden Pflicht, Jugendämter tauschen Informationen aus, Kinder und Jugendliche sind besser vor Gewalt geschützt, und das Konzept der Familienhebammen steht auf einer sicheren finanziellen Grundlage. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft — und wirkt sich auch auf die Arbeit in den Jugendämtern vor Ort aus.

„Das Gesetz schafft Klarheit“, sagt Kinder- und Jugendreferent Werner Meier und begrüßt die neue Gesetzeslage. „Die erweiterten Führungszeugnisse beispielsweise, die fordern wir auch an“, sagt Jugendamtsleiter Uwe Krüger. Alle Mitarbeiter, die in der Jugendarbeit tätig sind — auch Honorarkräfte und Tagesmütter — werden mit deren Einverständnis überprüft. „Wir erfahren dann nicht nur, ob sie schon einmal wegen einer Strafsache verurteilt wurden, sondern auch, ob gegen sie ermittelt wird, oder wurde“, sagt Krüger.

Dass die Finanzierung der Familienhebammen gesichert ist und vom Bund übernommen wird, hat im Jugendamt für Erleichterung gesorgt. Denn diese für die Arbeit in Familien geschulten Frauen werden dann eingesetzt, wenn Mütter während des ersten Lebensjahres des Kindes Begleitung brauchen. „Sie beobachtet Mutter und Kind, achtet zum Beispiel auf die Gewichtszunahme des Kindes“, sagt Krüger.

Das Gesundheitsamt hatte im vergangenen Jahr die Mitarbeiter im Jugendamt auf eine Risikoschwangerschaft aufmerksam gemacht und Bedenken angemeldet. „In diesem Fall waren aber keine gesundheitlichen Probleme gemeint“, erläutert Meier. In dem konkreten Fall hatte die Mutter eine Frühgeburt.

Nachdem sie vier Wochen mit dem Säugling zu Hause war, hatte der lediglich 100 Gramm zugenommen. „Das war ein Alarmsignal, wir haben das Kind einen Tag vor dem Jahreswechsel aus der Familie genommen“, erinnert sich Krüger. „Das wäre ein klassischer Fall für eine Familienhebamme.“

Die enge Zusammenarbeit der Jugendämter bei Umzügen von Problemfamilien von einer Stadt in die nächste, um beispielsweise der In-Obhutnahme eines Kindes zu entgehen, auch das begrüßen Werner Meier und Uwe Krüger. Kein Jugendamt freue sich über neue Problemfälle. „Aber jetzt erfolgt die Übergabe im persönlichen Gespräch, das auch dokumentiert wird“, erläutert Meier.

Im Fokus der Arbeit des Jugendamtes steht aber nach wie vor das Thema Kindeswohlgefährdung. Fälle von Verwahrlosung und Misshandlung zu vermeiden, „das hat immer Priorität“, betont Krüger.