Stadtrat hat entschieden Kein Schottergarten-Verbot in Erkrath
Erkrath · Eine knappe Mehrheit von CDU, AfD, FDP und zwei Ratsmitgliedern der BmU hat die von den Grünen angeregte lokale Satzung zur Freiflächengestaltung abgelehnt.
(hup) Bei der jüngsten Ratssitzung ging es nicht nur um Stadthaushalt und den eingefrorenen Stellenplan (dieses Jahr also ohne Stellenneuschaffungen), es wurden auch noch andere Themen verhandelt und entschieden.
Unterkunft Freiheitstraße
Nicht mehr zu retten nach dem Hochwasser von Juli 2021 war die städtische Unterkunft in der Freiheitstraße inklusive der Sporthalle. Beide Gebäude müssen abgerissen werden. Für die derzeit noch teils in Langenfeld untergebrachten Bewohner hat die Stadt, wie sie dem Stadtrat berichtet, für 1,4 Millionen Euro eine gebrauchte Container-Anlage als Übergangsquartier gekauft. Diese hat eine Bruttogeschossfläche von 1000 Quadratmetern und bietet Platz für 60 Personen. Der Ankauf war laut Stadt um 150 000 Euro günstiger, als es Mietcontainer gewesen wären. Die Grünen hielten diese Art der Unterbringung von Flüchtlingen für unangemessen. Sie diene nicht der Integration. Die Stadt entgegnete, die Containerlösung mit der Kommunalaufsicht abgestimmt zu haben. Die Container könnten nach der Übergangsnutzung weiter veräußert werden.
Außengastronomie
Einstimmig beschlossen wurde, dass die Stadt nach 2020 und 2021 nun auch 2022 auf Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für die Außengastronomie auf öffentlichen Verkehrsflächen verzichtet. Hintergrund ist die pandemiebedingt schwierige wirtschaftlichen Lage gastronomischer Betriebe. Im vorpandemischen Jahr 2019 waren achtzehn Sondernutzungserlaubnisse für die Außengastronomie erteilt worden, die dafür erhobenen Gebühren beliefen sich insgesamt auf 8774 Euro.
Schottergärten
Wie schon im Fachausschuss gab es für den Antrag der Grünen, die Stadt möge zur Verhinderung der weiteren Umwandlung von privaten Grünflächen in Schottergärten, wie im Klimaanpassungskonzept empfohlen, eine Freiflächengestaltungssatzung erarbeiten, auch in der Ratssitzung keine Mehrheit. Er fiel diesmal mit 23:25 Stimmen durch. Mit „Nein“ stimmten CDU, AfD, FDP, zwei Ratsmitglieder der BmU und der Bürgermeister, der erneut auf die fehlende gesetzliche Grundlage für eine solche Satzung hingewiesen hatte. Dies führe am Ende nur zu von Bürgern angestrengten Klagen gegen die Stadt.
Der BmU behagte es nicht, dass Bürger per Satzung kontrolliert, gegängelt werden sollen. Sie will stattdessen lieber auf Aufklärung und Beratung setzen. Zudem verpflichte die Landesbauordnung schon zur wasserdurchlässigen Gestaltung unbebauter oder nicht anderweitig zulässig genutzter Flächen und untersage dadurch vollflächige Steingärten.
Auch die FDP war der Ansicht, dass die Stadt eine solche Satzung nicht brauche und erklärte, keine Gängelei bei der Vorgartengestaltung zu wollen. Den Grünen liegt daran, mit der Satzung die Versiegelung weiterer Flächen zu verhindern. Dabei gehe es nicht um Gängelei. „Hinter der Satzung steht ein allgemeines Bürgerinteresse, dass nicht noch mehr Grün in der Stadt verschwindet“, sagte Fraktionschef Peter Knitsch.
Wie es gehen kann mit der von Satzungsgegnern bevorzugten Aufklärung und Bürgerinformation zeigt das Beispiel der Stadt Heiligenhaus. Dort wird im Rahmen von Straßenbegehungen von der Stadt auch auf die Gartengestaltung geachtet. Wer dabei als Schottergärtner auffällt, bekommt Post von der Stadt: „Wir schreiben die Leute an und versuchen zu überzeugen. Und ich glaube, damit kommen wir einen guten Schritt voran“, hatte der dortige technische Beigeordnete jüngst im Heiligenhauser Stadtrat erklärt. Die ersten Erfolge würden sich schon einstellen. Man komme mit den Besitzern von Schottergärten ins Gespräch, die sich beraten ließen. Fazit: „Es sind viele positive Rückmeldungen gekommen und wir würden den Weg sehr gerne weitergehen.“
Resolution
Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Vorschlag der Fraktion „Die Linke“, Land und Bund in einer Resolution aufzufordern, die Kommunen mit Blick auf coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben deutlicher und nachhaltiger als bislang zu unterstützen und damit zu entlasten. Jan Wirtz (CDU) wandte ein, dass die (CDU-geführte) Landesregierung ohnehin auf der Seite der Kommunen sei und keine Gesetze erlassen habe, die Kommunen ohne Ausgleichszahlungen belasteten. Der Appell „Das Land muss Geld schenken“ sei zu einfach, so Wirtz.
Die BmU fand zwar, dass der Tenor der Resolution im Grundsatz richtig sei, hielt sie aber für zu allgemein. Resolutionen sollten lokalen Ereignissen vorbehalten sein, die einen eingegrenzten Personenkreis beträfen, sagte Fraktionschef Bernhard Osterwind. Als Beispiel nannte er die 2020 einstimmig vom Stadtrat beschlossene Resolution gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline, die auch Erkrath durchläuft.