Stadt legt neuen Bußgeldkatalog vor

Erkrather Bürger müssen für Ordnungswidrigkeiten wie Wildpinkeln oder achtlos weggeworfenen Müll tiefer in die Tasche greifen.

Erkrath. Die in dem Katalog genannten „ordnungswidrigen Tatbestände“, wie es auf Verwaltungsdeutsch heißt, seien zwar auch in der Vergangenheit schon mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet worden, doch habe es bei der jeweiligen Höhe des Betrags stets Einzelfall-Entscheidungen gegeben, so die Verwaltung. Die Einführung des Kataloges erleichtere nun das Arbeiten der Behörde und mache Verwaltungshandeln für Außenstehende nachvollziehbarer und vergleichbarer — alles im Dienste einer verbesserten Lebensqualität in der Stadt, deren öffentliche, also für jedermann zugängliche Flächen wie Straßen und Plätze, Grün-, Spiel- und Sportflächen, unter diversen Störungen und Verschmutzungen leide.

Nur ein Beispiel aus der umfangreichen Auflistung ist das altbekannte Thema Hundekot in öffentlichen Anlagen. Hundehalter und übrigens auch Pferdehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht umgehend entsorgen, müssen jetzt mit einem nicht verhandelbaren Bußgeld von 70 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit einer deutlich höheren Summe. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass in den Bürgerbüros, im Ordnungsamt sowie bei der Abfallberatung kostenlose Kunststoffbeutel für Hundehalter ausgegeben werden.

Was dem Hund nicht vergönnt ist, gilt auch für Herrchen: Wer beim sogenannten Wildpinkeln erwischt wird, muss dafür 35 Euro zahlen, weil es, so die Verwaltung, „zu einer erheblichen Verschmutzung öffentlicher Flächen führt und grob anstößig wirkt“.

Für Tierhalter gelten übrigen noch andere Regeln, deren Nichteinhaltung teuer werden kann: So kostet ein Verstoß gegen die Anleinpflicht 35 Euro und das Mitführen von Tieren dort, wo es verboten ist — etwa Kinderspielplätze, Schulhöfe und Bolzplätze — mindestens 25 Euro. Und wer an den oben genannten Plätzen Alkohol, Tabakwaren oder gar Drogen und sonstige Rauschmittel konsumiert, wird mit 35 beziehungsweise 75 Euro zur Kasse gebeten.

Was ebenfalls viele nervt — achtlos auf Gehwege und Straßen geworfener Abfall — kann jetzt auch teuer werden: 40 Euro für ein ausgespucktes Kaugummi, 30 Euro für Zigarettenkippen und -schachteln, Papiertatschentücher und Lebensmittelreste(wozu auch Obstschalen gehören), ebenfalls 30 Euro für kleinere Mengen Verpackungen, Papier, Glas und Dosen sowie 55 Euro für größere Abfallmengen — mindestens, wie es in ergänzenden Klammern heißt. Auch das Autowaschen auf öffentlichen Flächen und im Einzugsgebiet der öffentlichen Kanalisation kann unter Umständen teuer werden, denn es ist ausschließlich mit klarem Wasser erlaubt. Werden Reinigungszusätze verwendet, kann die Geldbuße 35 bis 150 Euro betragen.

Weiter gilt das Füttern von Tauben und anderen Wildtieren in der Öffentlichkeit als ordnungswidrige Handlung, die bei erstmaliger Feststellung eine mündliche Verwarnung nach sich zieht. Im Wiederholungsfall ist allerdings auch dafür eine Ahndung mit einer Geldbuße zwischen 35 und 250 Euro vorgesehen.

Der Bußgeldkatalog, der 35 mehr oder wenig häufig zu beobachtende Vergehen auflistet, für die nun eine feste Geldbuße beziehungsweise ein Bußgeldrahmen gesetzt ist, soll auf der Internetseite der Stadt öffentlich gemacht werden. Darüber hinaus werde, informiert die Verwaltung, im Außendienst bei festgestellten Standardverstößen künftig eine sprichwörtliche Rote Karte verteilt, die neben Auszügen aus dem Verwarn- und Bußgeldkatalog auch Hinweise über den Ablauf eines Bußgeldverfahrens enthält.

Ob der neue Katalog wirkt, wird sich zeigen. Die Stadt hofft jedenfalls, dass vielen der aufgelisteten Vergehen vorgebeugt wird, wenn für jedermann einsehbar ist, welche Summen im Falle eines Verstoßes zu berappen sind. hup/Red

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