Straße durchs Neandertal bleibt diese Woche gesperrt
Ein Waldeigentümer muss Bäume fällen lassen, die nach den Stürmen von Freitag nicht mehr sicher sind.
Erkrath. Nach einem schweren Unfall durch Baumbruch bleibt die Landstraße durchs Neandertal gesperrt. Entlang der Verbindung zwischen Erkrath und Mettmann müssen bis zum Wochenende Bäume gefällt werden, weil sie auf die Fahrbahn stürzen könnten. Das bestätigt der Landesbetrieb Straßen NRW.
Am Freitagabend hatten im Sturm drei Bäume nahe der Motorradfahrer-Gaststätte „Café Schräglage“ ein Kleinauto unter sich begraben. Der Fahrer wurde schwer verletzt und eingeklemmt; die Feuerwehr befreite ihn. Der Beifahrer erlitt einen Schock.
Die Absperrung der Straße auf Erkrather Stadtgebiet ließ die Feuerwehr bestehen, weil sie in der Nacht die Standsicherheit der Bäume nicht prüfen konnte.
Am Montag untersuchte ein Experte des Landesbetriebs die Unfallstelle. Das Ergebnis: Die verbliebenen Bäume gelten als gefährlich. Sie müssen gefällt werden. Zuständig ist laut Landesbetrieb der private Waldbesitzer.
Dass der Zustand vieler Bäume entlang der Landstraße kritisch sei, hatte schon vor 18 Monaten der Erkrather Otto Liethen kritisiert. Er hatte auf 40 angeblich tote Bäume hingewiesen und deren Fällung durch den Landesbetrieb gefordert.
Wer für die Sicherheit zuständig sei, müsse in jedem Fall genau geprüft werden, erläutert eine Sprecherin der Kreisverwaltung: Der Wald im Tal sei teils in öffentlicher, teils in privater Hand.
Die Kreisverwaltung habe im vergangenen Jahr Bäume geprüft. An den untersuchten Stellen bestehe keine Gefahr. Es seien trotzdem Fällungen nötig, dazu werde derzeit ein Umweltschutz-Gutachten erstellt.
Für Autofahrer ärgerlich: Bis zum Ende der Arbeiten bleibt die Strecke zwischen dem „Café Hubraum“ und dem Gewerbehof Brügger Mühle gesperrt. Fahrer aus Richtung Mettmann müssen hinter dem Neanderthal Museum Richtung Hochdahl abbiegen. Sie gelangen nur per Umweg über die Hochdahler Straße nach Alt-Erkrath. Die Rheinbahn-Buslinien 734 und 743 verkehren nach Auskunft des Verkehrsunternehmens mit Verspätung.