Anleinpflicht im Stadtwald - „Haarsträubende Ausreden“

Vor einem halben Jahr wurde die Anleinpflicht im Stadtwald eingeführt – Förster Friedhelm Schüller zieht ein Fazit.

Hilden. Die Anleinpflicht für Hunde im Stadtwald zeigt Wirkung: "Seitdem ist viel weniger los", bestätigt Revierförster Friedhelm Schüller. "Vor allem bei den auswärtigen Besuchern sind die Zahlen stark rückläufig." Vor einem halben Jahr, am 1.April, war die Anleinpflicht eingeführt worden. Mit dem Ziel, dem Aufkommen an frei laufenden Hunden Herr zu werden und den Besitzern deutlich zu machen, "dass der Stadtwald kein rechtsfreier Raum ist, sondern es auch dort Regeln gibt und Rücksicht auf andere genommen werden muss", sagt Schüller. Bis dahin waren manche Hundebesitzer sogar aus Düsseldorf und Solingen angereist, um ihre Vierbeiner im städtischen Grün herumlaufen zu lassen.

Spaziergänger, Erholungssuchende und Eltern mit Kindern waren davon wenig begeistert. Sie fühlten sich häufig belästigt, wurden teilweise fast gebissen und hatten manchen Hundehaufen unter den Schuhen kleben. "Die ganzen Hundebesitzer kamen teilweise kilometerweit zu uns, weil wir bis dahin weit und breit die einzige Stadt waren, in deren Wald keine Anleinpflicht bestand", sagt Schüller.

Obwohl die Stadt mit ihrer Entscheidung, Hunde an die Leine zu legen, laut Schüller "auf einem guten Weg ist", gebe es immer noch Unbelehrbare. "Die Ausreden, warum sie ihren Vierbeiner nicht anleinen, sind teilweise haarsträubend", sagt der Revierförster. Das sei wie beim Falschparken. Da müssten sich die Politessen auch die unglaublichsten Geschichten anhören.

Der kurioseste Fall liegt erst wenige Tage zurück. "Da gab es ein Flugblatt", sagt Schüller und schüttelt den Kopf: "Unterschrieben war es von einem Komitee zur Wahrung der Rechte von Hunden und Hundebesitzern. Sinngemäß hieß es darin, so lange Schüller nicht selbst angeleint wird, bleibt die Anleinpflicht für Hunde ausgesetzt." Andere Halter wiederum erklärten, die zehn Euro Strafe, die sie zahlen müssten, seien halb so wild. In Düsseldorf sei das Umgehen der Anleinpflicht mit 75 Euro viel, viel teurer. Das sei das Risiko wert.

"Dass wir nur zehn Euro verlangen, hat Gründe", sagt der Erste Beigeordnete Norbert Danscheidt. "Düsseldorf als kreisfreie Stadt und zudem Landschaftsbehörde hat ganz andere Möglichkeiten. Dort kann nach dem Landschaftsgesetz agiert werden. Wir können nur nach ordnungsrechtlichen, preismäßig viel begrenzteren Vorgaben vorgehen - und das sind bei derartigen Vergehen maximal zehn Euro." Was die meisten aber nicht wissen: Im Wiederholungsfall können die Hundebesitzer mit bis zu 500Euro zur Kasse gebeten werden - auch in Hilden.