Denkmalpfleger schauen sich das Fachwerkhaus an
Bürgermeisterin Bettina Warnecke veranlasste eine Prüfung des Hauses.
Haan. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wird das vom Abriss bedrohte Fachwerkhaus an der Kölner Straße 74 besichtigen. Das bestätigt Dr. Sven Kuhrau. Er ist beim LVR-Amt sogenannter Inventarisator. Von seinem Gutachten hängt ab, ob das Haus künftig als schutzwürdig eingestuft wird.
Das Fachwerkhaus an der Kölner Straße 74 soll abgerissen werden, um einem Mehrfamilienhaus Platz zu machen. Dagegen protestieren Anwohner, die nicht weit davon ebenfalls in einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus leben und in den historischen Gebäuden die letzten Zeugen einer für die Stadtgeschichte bedeutsamen Siedlung sehen. Nachdem die Bürger an die Öffentlichkeit gingen und Unterstützung auch bei den Heimatfreunden sowie beim Bergischen Geschichtsverein fanden, veranlasste Bürgermeisterin Bettina Warnecke eine Prüfung beim LVR-Amt für Denkmalpflege.
Sven Kuhrau wird sich in den kommenden Wochen mit dem Eigentümer des Hauses und einem Vertreter der bei der Stadt Haan angesiedelten Unteren Denkmalbehörde treffen und die Bausubstanz begutachten. Der Eigentümer hat Auskunftspflicht. Besichtigungen müssen gestattet werden. Kommt Sven Kuhrau zu dem Schluss, dass es sich um ein denkmalwürdiges Objekt handelt, dann investiert der studierte Historiker und Kunsthistoriker weitere Zeit in die Recherche.
Ein Termin für die Ortsbesichtigung steht noch nicht fest. Kuhrau schätzt, dass er innerhalb der kommenden vier Wochen stattfindet. Für das daran anschließende Gutachten braucht er erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate.
„Es gibt klare Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes, welche Kategorien und Gründe für den Denkmalschutz gelten“, sagt Kuhrau. „Das hat ja auch immer schwerwiegende Konsequenzen für die Eigentümer. Daher müssen wir damit sorgfältig umgehen. Für alle Objekte gelten die gleichen Regeln.“
„Das hängt von der Unteren Denkmalbehörde ab“, sagt Kuhrau. „Wenn möglicherweise Gefahr im Verzug ist, kann sie einen Antrag auf vorläufigen Denkmalschutz stellen.“