Hilden Geburtshaus von Ellen Wiederhold verfällt

Hilden. · Seit dem Tod von Ellen Wiederhold 1995 ist ihre Villa an der Düsseldorfer Straße unbewohnt. Um das „rote Haus“ an der Düsseldorfer Straße und seinen Park haben Stadt, Erbengemeinschaft und Naturschützer jahrelang trickreich und erbittert gestritten.

Das Haus von Ellen Wiederhold an der Düsseldorfer Straße steht seit dem Tod der Ehrenbürgerin 1995 leer.

Foto: Alexandra Rüttgen

„Us Ellen“ sagen viele Hildener, wenn Sie den Namen Ellen Wiederhold hören. Vor 25 Jahren, am 4. September 1995, starb die Ehrenbürgerin, legendäre Bürgermeisterin (1969 bis 1994) und wohltätige Unternehmerin. Sie ist bis heute unvergessen. So geht es auch Ralf-Peter Thürbach. Wann immer er auf der Düsseldorfer Straße an den Häusern 101/103 gegenüber von Akzo Nobel vorbeifährt, sei er über den jahrelangen Verfall des ehemaligen Geburts- und Wohnhauses von Ellen Wiederhold entsetzt. Warum kann die Stadt nichts dagegen tun?, fragt der Hildener.

Das Landhaus war vom Bauunternehmer Otto Nebel, Gründungsmitglied der Hildener Aktienbaugesellschaft, vermutlich um 1900 gegenüber der Lackfabrik errichtet und von ihrem Vater Walter Wiederhold gekauft worden. Nach dem Tod von Ellen Wiederhold 1995 wollten ihre Erben die „rote Villa“ abreißen und das 5500 Quadratmeter große Grundstück mit Wohnungen bebauen. Die Stadt versuchte, das historische Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Ein erster Versuch scheiterte 1998. Erst auf Druck der Stadt sah das Rheinische Amt für Denkmalpflege eine Denkmalwürdigkeit gegeben.

Stadt und Erben verständigten sich auf einen Kompromiss

Dr. Ellen Wiederhold (M.) im Jahr 1972, aufgenommen bei einer Feier vermutlich im Garten ihres Wohnhauses

Foto: Heinz Hedrich/RP

Dagegen zog die Erbengemeinschaft vor Gericht. Nach jahrelangem Streit verständigten sich die Kommune und die Erben auf einen Kompromiss. Entlang der Düsseldorfer Straße wurde der Neubau von Wohnungen gestattet. Der Park mit seinem Baumbestand sollte dafür erhalten bleiben. Wie bei einem Kompromiss üblich, konnte sich keine Seite durchsetzen. Die Erben mussten sich von den Plänen einer Maximalbebauung verabschieden. Die Stadt konnte weder das Anwesen kaufen (kein Geld) noch die „rote Villa“ als Denkmal erhalten.

Eine weit über 100 Jahre alte Blutbuche direkt an der Düsseldorfer Straße hätte allerdings gefällt werden müssen. Das wollte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Hilden nicht zulassen. Den Naturschützern gelang ein Coup, der sowohl die Wiederhold-Erben als auch die Stadt überraschte. Der BUND beantragte bei der Oberen Landschaftsbehörde, den gesamten Park unter Schutz zu stellen – und hatte damit zunächst Erfolg. Im Februar 2004 erklärte die Bezirksregierung Düsseldorf den Park „mit sofortiger Wirkung“ für maximal vier Jahre zum „geschützten Landschaftsbestandteil“.

Die Stadt Hilden wurde von dieser Entscheidung auf dem falschen Fuß erwischt. Die mit der Erbengemeinschaft abgestimmten Baupläne waren durchkreuzt. Die Erben reichten Klage gegen die Entscheidung der Höheren Landschaftsbehörde ein, setzten sich dann mit der Bezirksregierung und der Stadt an einen Tisch. Ergebnis: Die Erben schlossen im Juli 2005 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Kommune ab. Der Park im hinteren Teil des Geländes wird erhalten. Im Gegenzug sagte die Bezirksregierung die Aufhebung der „Sicherstellung“ zu. Die „ortsbildprägende“ Blutbuche an der Düsseldorfer Straße durfte doch gefällt werden. Das bedauerte die Bezirksregierung. Auch die „baurechtlichen Belange“ der Eigentümerin sowie die Planungshoheit der Stadt seien zu berücksichtigen gewesen. 2005 kaufte ein Hildener Unternehmer das Anwesen. Die Blutbuche wurde vor der Axt gerettet – bis heute. Wie die Pläne des Eigentümers für das Areal aussehen, ist unbekannt. Ein Bauträger habe vor Jahren eine Bauvoranfrage gestellt, sagt Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt: „Diese mussten wir ablehnen.“ Der Eigentümer habe danach mit der Verwaltung Gespräche geführt, was auf dem Areal baurechtlich möglich sei und was nicht. Aktuell gebe es keine neuen Pläne für eine Bebauung. So lange das alte Haus keine Gefahr für andere darstelle, könne die Bauaufsicht gegen den Verfall nichts tun.