Mehr als 10.000 Euro beschafft? Haaner Asylbewerber als IS-Terrorist angeklagt

Haan · Mohamed A. (42), der 2015 nach Haan kam, soll bei der Terrormiliz eine übergeordnete Rolle gespielt haben.

20 Prozesstage hat das Oberlandesgericht angesetzt.

20 Prozesstage hat das Oberlandesgericht angesetzt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(peco/dpa) In weißem Hemd und in dunkler Daunenjacke erschien Mohamed A. auf der Anklagebank im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Es war der Auftakt zu einem Prozess, bei dem der Staatsschutzsenat über eine Anklage der Bundesanwaltschaft verhandelt, die den 42-jährigen Algerier, der in Haan als Asylbewerber gelebt hatte, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ entlarven will. Und zwar nicht nur als irgendeinen Mitläufer, wie beim Prozessauftakt am Montag gleich deutlich wurde.

Zwei Dutzend Straftaten wirft die Anklage Mohamed A. vor, der in Algerien aufgewachsen sein soll: Demnach schloss er sich im Jahr 2013 in Syrien der Terror-Vereinigung an. Ihm sei eine übergeordnete Position in einer IS-Kampfgruppe zugekommen, heißt es. Laut Anklage beteiligte sich A. an Kampfeinsätzen, stellte dafür als Emir Einsatzteams zusammen und bildete auch Kämpfer aus. Bei einer Gelegenheit sollen er und seine Kampfgruppe mehrere Personen festgenommen haben, die der IS anschließend zum Tode verurteilte. Zudem habe der Angeklagte Mitgliedern des IS geholfen, aus der Türkei nach Syrien einzureisen. Bei Gefangenenaustauschen sei er als Verhandlungsführer in Erscheinung getreten.

Im Jahr 2015 kam Mohamed A. als Asylbewerber nach Deutschland, wurde der Stadt Haan zugewiesen und stellte im April einen Asylantrag. Wo genau er untergekommen ist, ob in einer städtischen Flüchtlingseinrichtung oder anderswo, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts auf Anfrage am Mittwoch noch nicht mit. Auch Haans Sozialdezernentin Annette Herz, die bislang keine Kenntnis von dem Prozess hatte, erklärte auf Anfrage, sie wisse den Unterbringungsort nicht, dürfe ihn aus Datenschutzgründen aber nicht einmal nennen, wenn er ihr bekannt wäre.

Es könnte aber bereits am kommenden Montag, 29. Januar, deutlich werden, wo und in welcher Form der 42-Jährige in der Gartenstadt untergekommen war, denn für diesen zweiten Prozesstag hat sein Rechtsanwalt dem Gericht eine umfassende Aussage in Aussicht gestellt. Und die Angaben zur Person schließen in der Regel auch die Adressverhältnisse mit ein.

So viel wurde beim Prozessauftakt allerdings schon deutlich: Seinen Asylantrag soll Mohamed A. seinerzeit unter falschem Namen gestellt haben. Für den IS hat er der Bundesanwaltschaft zufolge in seiner Zeit in Deutschland Geld beschafft. 10.000 Euro pro Monat seien sein Ziel gewesen. Über Mittelsmänner wurden die Gelder an den IS in Syrien weitergeleitet, so die Anklage. Daneben sei er in die Ausschleusung von IS-Frauen aus syrischen Gefangenenlagern eingebunden gewesen. Mehrfach sei er mit größeren Geldsummen in bar an Flughäfen aufgefallen. Bislang hat der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten.

Mohamed A. befindet sich seit dem 24. Juli vergangenen Jahres aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2023 in Untersuchungshaft. Bis zum Beginn der Untersuchungshaft saß er bereits seit dem 26. Januar 2021 wegen einer anderen Angelegenheit im Gefängnis.

Für das Verfahren hat das Oberlandesgericht 20 Prozesstage angesetzt. Das Urteil soll im Mai verkündet werden.

(peco/dpa)